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Appell gegen Kohleverlängerungsgesetz

In Briefen und Emails fordern Organisationen und Einzelpersonen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energie, den Bundespräsidenten auf, das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zum Kohleausstieg nicht zu unterschreiben.
In einer gemeinsam vom Solarförderverein mit Sitz in Aachen und dem “Runden Tisch” zur erneuerbaren Energie in Köln entworfenen Email: “In den nächsten Tagen wird Ihnen das Kohleausstiegsgesetz zur Gegenzeichnung vorgelegt werden. Dieses Gesetz regelt die Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland und soll damit eine der vielen Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Klimagasausstoß aus Deutschland reduziert wird. Allerdings erlaubt dieses Gesetz den weiteren Betrieb von Kohlekraftwerken bis 2038 – also noch fast 18 Jahre lang.
Aus naturwissenschaftlichen Gründen wäre eine Fortsetzung der Kohleverstromung bis 2038 eine eklatante Fehlentscheidung, die die Bedrohung durch den Klimawandel noch weiter verstärkt. Es ist deshalb anzunehmen und zu hoffen, dass das BVerfG das Kohleausstiegsgesetz (sowie weitere Gesetze) letztlich als verfassungswidrig einstufen würde.”

Deshalb hat der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) gemeinsam mit dem BUND und 11 Einzelklägern in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren (BVerfG 1 BVR 2656/18) insbesondere die Vernachlässigung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch den Klimawandel beklagt. Aus Sicht der Kläger ergreift der Gesetzgeber keine ausreichenden Maßnahmen, die den Klimawandel stoppen. Weitere Klimaklagen, u.a. der Deutschen Umwelthilfe, Germanwatch, Protect for Planet und Greenpeace sind beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
In einem gemeinsamen Brief der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht Wolf von Fabeck, Volker Quaschning, Thomas Bernhard, Andreas Sanders heißt es: “Die Frage, ob das Kohleausstiegsgesetz das Überleben der Menschheit gefährden könnte, ist keine parteipolitische Tagesentscheidung, aus der sich der Bundespräsident gemäß der üblichen Praxis heraushalten sollte, sondern sie berührt aufgrund ihrer globalen Dimension Ihre völkerrechtliche Zuständigkeit und überdies auch die im Amtseid gelobte Verteidigung des Grundgesetzes. Hier liegt daher ein Anwendungsfall für Ihre materielle Prüfungskompetenz vor.”

Aus dem Bundespräsidialamt war zu erfahren, dass sich das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) derzeit noch bei der Bundesregierung zur Gegenzeichnung. befindet. Der Bundespräsident werde die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen, sobald ihm das Gesetz zur Ausfertigung vorgelegt wird.
Die Aktivisten hoffen auf zahlreiche Proteste beim Bundespräsidenten, um das von ihnen als “Kohlerverlängerungsgesetz” bezeichnete Machwerk doch noch zu verhindern.

Ein Kommentar

  1. Rainer Doemen

    Wegen der verheerenden, vermeidbaren Folgen für unser Klima durch das vom Parlament gebilligte Kohle-Landlebe-Gesetz (von den gesetzgebenden Körperschaften hingegen “Kohleausstiegsgesetz” genannt) haben erstmalig viele Organisationen den Schulterschluss gefunden. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundespräsident seinen verfassungsrechtlichen Auftrag sehr gewissenhaft ausführt. Zumindest könnten rd. 130 Mio. t CO2-Ausstoss durch Kohleverstromung, deren Grundlage nur das zur Verkündung anstehende Kohleausstiegsgesetz bildet, problemlos vermieden werden. Mit Verkündung dieses Gesetzes und im Lichte eines nicht erkennbaren Engagements von der Bundesregierung, von Landesregierungen und der Bundes- bzw. Landesparlamente für den massiven Ausbau von Erneuerbaren Energien, Speichermedien und der Verteilnetze (= regionale Energiewende genannt) werden die vereinbarten Klimaschutzziele gerissen. Gutachten der Bundesregierung, die das Gegenteil beweisen, lagen bislang nicht vor.

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