Ich möchte Sie/Euch auf das Plädoyer führender Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen hinweisen und für ihre weite Verbreitung werben. Sie bezieht sich auf Grundgesetzartikel 5. Absatz 3: “Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.” Die Initiative wurde gestern, am 10.Dezember (Tag der Menschenrechte) auf einer online übertragenen Live-Veranstaltung/Pressekonferenz im Deutschen Theater Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt, durch sehr engagierte Ansprachen von führenden VertreterInnen der beteiligten Kultur – und Wissenschaftseinrichtungen. Auslöser der Initiative waren die BDS-Resolution des Bundestages vom Mai 2019 und dann ganz besonders die Auseinandersetzung um die Einladung an Achille Mbembe zur Ruhrtriennale im September 2019.
Möglicherweise wird die/der Eine oder Andere von Ihnen/Euch kritische Anmerkungen zum Text des Plädoyers haben.
So habe ich in der gestrigen Veranstaltung u.a. die Frage gestellt, warum neben dem “gemeinsamen Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus und jede Form von gewaltbereitem, religiösen Fundamentalismus” nicht auch der “gemeinsame Kampf” gegen Islamophobie “im Zentrum der Initiative steht”. Auch könnte man sich differenziertere Formulierungen zu BDS wünschen und auch, daß nicht nur “die Anwendung der BDS-Resolution des Bundestages große Sorge bereiten” würde, sondern der Beschluss selber. Ich habe in der Veranstaltung auch darauf hingewiesen, daß es schon mindestens seit 2010 (also lange vor dem Bundestagsbeschluß zu BDS und dem Konflikt um Mbembe) über 120 gut dokumentierte Fälle der Verletzung von Grundgesetz-Artikel 5.1 (Meinungsfreiheit) gibt durch versuchte oder erfolgreiche Verbote und Absagen von Veranstaltungen zum Themenkomplex Israel/Palästina/Antisemitismus in staatlichen/kommunalen, kirchlichen/gewerkschaftlichen und anderen Bildungseinrichtungen und Veranstaltungsräumen. In der Replik äußerten sich die Initiatoren offen für eine Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen.
Doch allen etwaigen Bedenken oder Kritikpunkten zum Trotz sollte man diese Initiative aktiv unterstützen und für die Arbeit vor Ort nutzen: Zum Einen, indem man weitere Kultur-und Wissenschaftseinrichtungen (Theater, Museen, Hochschulen etc.) dazu gewinnt, das Plädoyer der Initiative zu unterzeichnen. Zum Zweiten, indem man diese Institutionen unter Berufung auf diese Initiative dazu bewegt, nicht nur Räume für Veranstaltungen zum Themenkomplex Israel/Palästina/Antisemitismus bereit zu stellen, sonder auch selber derartige Veranstaltungen durchzuführen.
Den Originaltext “Plädoyer der ‘Initiative GG 5.3 Weltoffenheit”, mit Unterzeichnenden und einer englischsprachigen Version finden Sie hier (war leider nicht kopierbar). Links wurden in den Text des Autors nachträglich eingefügt.
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