Am 22. Januar tritt das UN-Atomwaffenverbot in Kraft. Dann verbietet er allen beigetretenen Staaten die Herstellung, Weitergabe, Stationierung und Drohung mit, sowie den Einsatz von Atomwaffen. Um diesen historischen Tag zu begehen, finden in zahlreichen Städten in ganz Deutschland Aktionen statt. Grund genug für Aktionen der Friedensbewegung. So findet auch auf dem Bonner Marktplatz um 15.00 h eine Kundgebung statt, an der ruhig viele Menschen teilnehmen dürfen. Platz ist genug, auch unter Coronoa-Bedindungen. Wer lieber zu Hause bleiben will, kann mal die Bundesregierung oder die Bundestagaabgeordneten und die neuen Bundestagskandidaten fragen, was sie für den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland unternehmen wollen.

Die bundesweit tätige Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt!“ – mit über 70 Mitgliedsorganisationen – begrüßt natürlich das völkerrechtliche Wirksamwerden des 2017 von 122 UN-Staaten auf den Weg gebrachten Vertrages zum Verbot aller Atomwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW). Der TPNW verbietet allen – bislang 51 – beigetretenen Staaten u.a. Produktion, Besitz, Stationierung und Einsatz von Nuklearwaffen. Damit bildet dieser Vertrag ein wesentliches Element auf dem Weg zu einer Welt ohne Atomwaffen. Wie schon mit den chemischen und biologischen Waffen geschehen, steht nun die Ächtung der Atomwaffen auf der politischen Agenda der Weltgemeinschaft. In rund 60 Orten in der Bundesrepublik wird das Inkrafttreten des TPNW, dessen Zustandekommen wesentlich dem Engagement der internationalen Friedensbewegung zu verdanken ist, gefeiert und mit der Aufforderung zum Beitritt Deutschlands verbunden.
Die Kampagne kritisiert die Haltung der Bundesregierung, die sich bislang weigert, dem Verbotsvertrag beizutreten. Die Bundesregierung und das Parlament sind aufgefordert, jetzt Schritte zur Vertragsunterzeichnung und für den Abzug der ca. 20 in Büchel lagernden US-Atombomben einzuleiten. Die Argumentation der Bundesregierung, der Vertrag widerspreche dem Nichtverbreitungsvertrag (NPT), verzerrt die Tatsachen, denn der neue Verbotsvertrag nimmt ausdrücklich positiv auf den NPT Bezug und versteht sich als dessen weiterführende Ergänzung. Die Bundesregierung darf sich nicht länger weigern, die Drohung mit und den Einsatz von Atomwaffen als völkerrechtswidrig anzuerkennen, und muss dementsprechend die Nukleare Teilhabe in der NATO beenden. Nur dies entspricht auch dem deutlichen Mehrheitswillen der Bevölkerung.
zum Weiterlesen :
Eine Übersicht über die Aktionen der Friedensbewegung zum Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages gibt es hier.