Ein Jahr nach den Morden in Hanau fand dort am Wochenende eine Gedenkfeier statt. Der Bundespräsident war erschienen. Feiern wie diese sollen die Opfer ehren und ihre Angehörigen trösten. Der friedfertige Teil der Gesellschaft betont bei solchen Anlässen seinen Anspruch, die Regeln des Zusammenlebens zu bestimmen und durchzusetzen. In diesem Punkt war die Gedenkfeier für die Angehörigen enttäuschend – und für die Gesellschaft beschämend.
Wie konnte ein psychisch Kranker mehrere Waffenscheine erhalten? Ein Jahr nach dem Verbrechen sind dessen Umstände immer noch nicht geklärt. Aus Mängeln, Fehlern und Versäumnissen können bis heute keine Konsequenzen gezogen werden, die das Risiko einer Wiederholung verringern.
Unwillkürlich denkt man an die NSU-Morde, die nicht abschließend aufgeklärt wurden. Der Bundespräsident sah sich in Hanau genötigt, festzuhalten: „Aufklärung und Aufarbeitung stehen nicht in freiem Ermessen. Sie sind Bringschuld des Staates gegenüber der Öffentlichkeit und vor allem gegenüber den Angehörigen.»
Der Verdacht steht im Raum, das Verbrechen sei durch Staats- und Behördenversagen begünstigt worden. Nun droht sich auch die Aufklärung zu einem Staats- und Behördenversagen auszuwachsen. Gut möglich, dass in einem Jahr bei der zweiten Gedenkfeier für die Opfer in Hanau der dann aktuelle Bundespräsident fordern muss, nicht nur die Umstände der Tat aufzuklären, sondern auch die Umstände, unter denen der Staat seine Bringschuld verschleppte.

Über Ulrich Horn (Gastautor):

Begonnen hat Ulrich Horn in den 70er Jahren als freier Mitarbeiter in verschiedenen Lokalredaktionen des Ruhrgebiets. Von 1989 bis 2003 war er als Landeskorrespondent der WAZ in Düsseldorf. Bis 2008 war er dann als politischer Reporter in der Essener WAZ-Zentralredaktion tätig. Dort hat er schon in den 80er Jahren als Redakteur für Innenpolitik gearbeitet. 2009 ist er aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden. Seine Beiträge im Extradienst sind Crossposts aus seinem Blog "Post von Horn". Wir bedanken uns für die freundliche Genehmigung zur Wiedergabe an dieser Stelle.