Finanzminister Lindner hat angekündigt, 60 Mrd. € bereits beschlossene Kreditermächtigungen ins kommende Haushaltsjahr zu übertragen. Die Kreditbewilligung gilt allerdings nur für Corona-Hilfen, aus diesem Grunde durfte von der Schuldenbremse abgewichen werden. Nunmehr sollen die Millionen für Maßnahmen des Klimaschutzes verwendet werden.
Lindners Ankündigung hat Protest hervorgerufen. Sein Handeln wird als Finanzierungstrick bezeichnet und als Heuchelei eingestuft, weil er als Oppositionspolitiker die gegenteilige Ansicht vertreten hatte. Die CDU-Bundestagsfraktion sieht Lindners Maßnahme als verfassungswidrig an und hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Solche Finanzierungstricks – die Ampelkoalition hat noch weitere geplant – sind nötig, weil sich die FDP Steuererhöhungen widersetzt und die Schuldenbremse ab 2023 (zumindest formal) wieder einhalten will. Dann wäre eine Kreditfinanzierung des umfangreichen Koalitionsprogramms nicht mehr möglich. Deshalb ist die Koalition auf andere Quellen ihres Programms angewiesen ist. Der Beueler Extradienst hat diese Problematik bereits am 28.11.2021 unter dem Stichwort „Ausgebremst“ aufgegriffen.
Dabei gäbe es eine wirksame und rechtlich einwandfreie Lösung. Wie bei der Corona-Pandemie muss die Schuldenbremse auch bei der Bewältigung der Klimakrise außer Kraft gesetzt werden. Bekanntlich gibt es Ausnahmen von der Schuldenbremse und ihrem Kreditverbot, nämlich bei Naturkatastrophen sowie bei außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen.
Diese Ausnahmesituation liegt auch bei der Klimakrise und dem Zwang zur CO2-Reduzierung vor. Die Beschlüsse der Klimakonferenzen von Paris (2015) und Glasgow (2021), in denen anspruchsvolle Klimaziele vorgegeben wurden, haben für Deutschland international bindende Pflichten geschaffen und sind außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle der Regierung entziehen. Ebenso wenig kann (und will) sich der Bundestag der aktuellen Auflage des Bundesverfassungsgerichts widersetzen, schärfere Emissionsreduktionsziele zur Erreichung der 1,5-Grad-Grenze festzulegen.
Gewiss gibt es noch eine Reihe weiterer verbindlicher internationaler Verpflichtungen. All diese zu erfüllen, ist ein finanzpolitischer Kraftakt, der mit den laufenden Haushaltsmitteln nicht zu bewältigen ist. Er bedarf der Aufnahme umfangreicher Kredite und damit einer erneuten Außerkraftsetzung der Schuldenbremse. Dies bietet einen eleganten Weg, ohne Tricksereien die nötigen Finanzmittel einzuwerben und die Zwangsjacke Schuldenbremse auszuhebeln. Vielleicht lässt sich sogar Herr Lindner davon überzeugen.
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