Die Bundesregierung verzichtet darauf, zur drängenden Frage der Impfpflicht einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Das ist verblüffend, und man fragt sich, warum dieses Verfahren so selten angewendet wird. Es hat doch eine große Zahl von Vorteilen:
– Es gibt keinen Krach in der Koalition.
– Man braucht keine Abweichler zu befürchten und unter Druck zu setzen.
– Attacken der Opposition laufen ins Leere.
– Regieren wird leichter und angenehmer.
– Endlich ist eine Koalition mit der Opposition möglich.
– Jeder darf beantragen, was er will, ob er will oder nicht.
– Bei einer Vielfalt von Anträgen fühlt sich jede/r Bürger/in irgendwie vertreten.
– Die Proteste und Drohungen der Querdenker werden sich verzetteln.
– Das Parlament fühlt sich gewürdigt und zeigt sich dankbar.
– Wenn es schief geht, ist es keiner gewesen.
– Spannende Debatten und überraschende Entscheidungen steigern den Unterhaltungswert der Politik.
– Laut Grundgesetz sind Abgeordnete ohnehin nur ihrem Gewissen unterworfen.
Die Regierung begründet ihr Verhalten damit, dass es sich bei der Impfpflicht um eine Gewissensentscheidung handele. So habe sich das Parlament auch schon bei der Organspende, der Verjährung von Naziverbrechen, der Ehe für alle, dem Abtreibungsrecht und der Verlegung der Hauptstadt nach Berlin (!) verhalten. Das sieht schon recht willkürlich aus, und man fragt sich ernsthaft, wann das Gewissen der Abgeordneten sich regt und wann es in der Schublade bleibt. Werden denn Entscheidungen über bewaffnete Drohnen, Atomausstieg, Asylrecht, Hartz IV oder sexuellen Missbrauch unabhängig vom Gewissen getroffen?
Wenn jedoch die Vorteile dieser neuen Verfahrensweise derart überwiegen, dann sollte man sie häufiger anwenden und irgendwann zum Standard werden lassen. Dann braucht man keinen Koalitionsvertrag mehr, vielleicht auch gar keine Koalition und erst recht keinen Kanzler, der lautstark verkündet: „Wer Führung bestellt, der kriegt sie auch“.
Stellen wir uns doch mal vor, wie spannend das künftig abläuft. Zum Beispiel beim Thema „Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen“. Die Mehrheit der Grünen beantragt Tempo 100, weil das sowie keine Chancen hat. Die CDU will alles wie bisher lassen, weil Scheuer seine Arbeit gut gemacht habe. Die Linken (außer MdB Ernst) wollen Tempo 130, weil das mit SPD und Grünen zusammen mehrheitsfähig wäre. Die FDP-Abgeordneten fordern einmütig freie Fahrt für freie Bürger. Die AfD fordert freie Fahrt für freie Deutsche. Die SPD hat den Durchschnitt aller Anliegen aus ihrer Fraktion ermittelt und beantragt demgemäß ein Tempolimit von 126,374 km/h.
Die Abgeordneten werden den ihnen eingeräumten Spielraum nutzen. Sie werden aktiv und kreativ, sie beweisen Eigenständigkeit und Eigenwilligkeit. Sie lassen sich nicht mehr einbinden und auf Linie bringen. Sie stellen fest, dass sie Anträge zugunsten ihres Heimatortes, ihres Lieblingsvereins und ihrer Hobbys einbringen können. Zwar scheitern diese Anträge, doch die öffentliche Wirkung ist garantiert. Die Bundestagspräsidentin verliert den Überblick. Die Regierung überlegt, ob die Idee mit den Gruppenanträgen und Gewissensentscheidungen vielleicht doch nicht so gut war.
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