Im 75. Jahr des Grundgesetzes kann es nicht schaden, den einen oder anderen Artikel unserer Verfassung zu zitieren: Artikel 5 Absatz 1 :  (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Bayern sieht das anders. Gestern hat Markus Söder verkündet, dass das “Gendern” in bayerischen Schulen, Hochschulen und Behörden amtlich verboten sei. Eine Zensur findet ab sofort statt.

Markus Söder tut das, was in Thüringen nach der nächsten Landtagswahl die AfD tun wird. Erst wird von den Rechtspopulisten so getan, als ob “irgendjemand” – gemeint sind linksversiffte Grüne – das “Gendern” erfunden und eingeführt hat. Dann tut man so, als ob die linksversiffte, grüne Gesellschaft in ihrer sozialistischen Totalität “allen”, vor allem denen vom gesunden Menschenverstand  “vorschreiben” wolle, wie sie zu schreiben und zu denken habe. Denkverbote von Linksgrün – typisch! Und dann kommt die rettende CSU oder demnächst die rettende AfD, die diesem Spuk, der in Wirklichkeit ein Wandel von Sprache zur Anerkennung von Minderheiten und Geschlechterpolitik ist, ein Ende macht.

CSU und AfD in der Genderpolitik offensichlich einig

Wer ein Frauenbild des 19. Jahrhunderts vertritt, wer völkische Gedanken und Ideen in sich trägt, wie der stellvertretende Ministerpräsident von Bayern, der offensichtlich Teilhaber an einem rechtsextremistischen, ganze demokratische Linke in Deutschland verunglimpfenden Flugblatt  war, sollte sich eigentlich vorsehen, Gesetze und Verordnungen zu verabschieden, die einer Zensur gleichkommen. Ich freue mich schon auf den Prozess um die Dissertation einer Ärztin über die Probleme einer Abtreibung kurz vor Ende der Frist des §218, die nicht anerkannt wird, weil die Autorin in ihrem Text gegendert hat. Oder die Examensarbeit einer Polizistin, die über Vergewaltigung und Dunkelfeldforschung geschrieben und dabei gegendert hat. Dieser Erlass wirkt nicht nur als Zensur, er “filtert” auch unerwünschte feministische, linke, grüne oder auch nur linksliberale Ideen und Personen und ihre wissenschaftliche Gutachten aus der bayerischen Wissenschaft aus.

In Bayern die Grundrechte nicht gültig?

Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Gleichberechtigung, dies alles sind moderne Elemente unsers Grundgesetzes. Sie gelten auch im Freistaat Bayern, weil Bundesrecht Landesrecht bricht. Sie sind wichtig dafür, dass wir in diesem Jahr 75 Jahre der besten Verfassung, die Deutschland je hatte, feiern. Und für die Zensurfreunde wie Söder und Aiwanger bleibt das Bundesverfassungsgericht. Eine Zensur findet nicht statt. Es ist allerdings notwendig, dass sich ein*e bayrische*r Bürger*in gegen diese patriarchalische Gesetzgebung wehrt. Aber das ist wohl selbstverständlich.

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net