von Jörg Frank
RheinEnergie und Stadtwerke – Altmaiers Mann managt bald Kölns Klima- und Energiewende
Sie haben es getan. Der Aufsichtsrat der RheinEnergie hat den CDU-Politiker Andreas Feicht am 21.12.2021 einstimmig zum neuen Vorstandsvorsitzenden bestellt. Feicht wird den Vorsitz am 1. August 2022 übernehmen und Dr. Dieter Steinkamp (SPD-Mitglied) ablösen, der dann altersbedingt aus dem Unternehmen ausscheiden wird. Feicht war bis zum 8. Dezember beamteter Staatssekretär (1) im von Bundesminister Peter Altmaier (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministerium. Der neue Minister Robert Habeck (GRÜNE) hätte ihn weiterbeschäftigen können. Er tat es nicht und hatte dafür offenbar gute Gründe. Beamtete Staatssekretär:innen werden im Unterschied zu parlamentarischen Staatssekretär:innen bei einem Regierungswechsel nicht „automatisch“ abberufen.
Bemerkenswert ist hingegen, dass ein seit Anfang 2021 von den Grünen als stärkste Fraktion geführtes „Ratsbündnis“ (GRÜNE/CDU/VOLT) ausgerechnet einen ausgewiesenen CDU-Spitzenpolitiker in die neben Oberbürgermeisterin Reker (parteilos) mächtigste Position im „Konzern Stadt“ wählt, was ohne das ausdrückliche Einverständnis der Grünen nicht hätte geschehen können. Die RheinEnergie ist das ökonomisch und strukturell mächtigste Unternehmen im Netzwerk der Kölner Daseinsvorsorge. Ihr Vorstandsvorsitzender wird in der Regel auch zum Vorstandsvorsitzenden der GEW Köln AG (Eigentümergesellschaft der RheinEnergie und Holding) und zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der Stadtwerke Köln (SWK) bestellt. Diese Positionen hat bislang Steinkamp inne.
Wer entscheidet über Vorstandsvorsitze?
Die Entscheidungen über den Vorstandsvorsitz der RheinEnergie AG, den Vorstandsvorsitz der GEW Köln AG und den Vorsitz der Geschäftsführung der Stadtwerke liegen bei den jeweiligen Aufsichtsräten, die paritätisch mit Vertreter:innen der Eigentümer und der Beschäftigten besetzt sind. Die RheinEnergie ist zu 80% im Eigentum der GEW Köln AG. Die anderen 20% befinden sich im Besitz der Westenergie AG, einem Beteiligungsunternehmen des Energiekonzerns E.ON. Das Auswahlverfahren für Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsratsvorsitzenden geführt und dafür aus der Mitte des Aufsichtsrats eine Auswahlkommission berufen, die mit Hilfe einer externen Personalberatung eine Person dem Aufsichtsrat vorschlägt. Der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) legt die Verfahrensregeln fest (2).
Obwohl die Grünen durch die Wahl 2020 die stärkste Fraktion sind, überließen sie dem Wahlverlierer CDU den Aufsichtsratsvorsitz der RheinEnergie, der bislang immer von der stärksten Fraktion eingenommen wurde (3). So erhielt CDU-Fraktionschef Petelkau die einflussreiche Position des Aufsichtsratschefs. Eine der Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden ist die Führung, Strukturierung und Beeinflussung der Findungsverfahren für Vorstände. Ihm obliegt auch eine Mehrheitsbildung herbeizuführen.
Bei solchen Auswahlverfahren und Personalentscheidungen kam bislang der stärksten Fraktion im Rat immer eine entscheidende Rolle zu. Vorstandsvorsitzende konnten nie gegen die stärkste Fraktion durchgesetzt werden. So wirkte die CDU als stärkste Fraktion 2005 darauf hin, dass Rolf-Martin Schmitz (bis dahin Vorsitzender der E.ON Kraftwerke) diese Position bekam. Im Jahr 2009 gab die SPD, inzwischen stärkste Fraktion, den Ausschlag für Dieter Steinkamp. Die Grünen, nun so stark wie die SPD damals, haben offensichtlich ihre Stärke nach dem Verzicht auf den Aufsichtsratsvorsitz erneut nicht ausgespielt. Stattdessen ebneten sie so den Weg für eine parteipolitisch gefärbte Entscheidung, die für die Umsetzung der kommunalen Klima- und Energiewende zum Hemmnis werden kann. Längst geht der Trend bei der Auswahl des Spitzenpersonals für kommunale Unternehmen dahin, vor allem fachlich kompetente, strategisch erfahrene und zukunftsorientierte Managementpersönlichkeiten ohne parteipolitischen Stallgeruch zu berufen, die der zunehmenden Komplexität der Aufgabe gewachsen sind. Dabei muss eine Parteizugehörigkeit nicht hinderlich sein, sie sollte aber in der Auswahl nicht ausschlaggebend sein. Dafür gibt es auch in Köln längst Beispiele in den Führungsebenen der städtischen Unternehmen, in denen in den letzten Jahren zunehmend parteilose Persönlichkeiten bestellt wurden – auch, weil grüne Mandatsträger:innen in den Aufsichtsräten darauf geachtet haben.
Wer ist Andreas Feicht?
Andreas Feicht (*20.02.1971 in Bogen) war von 2007 bis 2019 in der Unternehmensgruppe der Wuppertaler Stadtwerke Vorstandsvorsitzender der WSW Energie & Wasser AG und Vorsitzender der Geschäftsführungen der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH sowie der WSW mobil GmbH. 2018 generierte die WSW 977 Mio. Euro Umsatz und die Stadtwerke Köln Holding 5,5 Mrd. Euro. Feicht war vom 01.02.2019 bis 09.12.2021 Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dort war er zuständig für Energiepolitik. Feicht folgte im BMWi auf Staatssekretär Rainer Baake (GRÜNE). Baake war bereits von 1998 bis 2005 Staatssekretär im damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Jürgen Trittin. Im Januar 2014 wurde er von Sigmar Gabriel (SPD) erneut als beamteter Staatssekretär für Energie ins Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berufen. Während der sieben Jahre seiner Amtszeit im Bundesumweltministerium entstanden Förderprogramme und Gesetze zum Ausbau der erneuerbaren Energien, wurde der Emissionsrechtehandel eingeführt und ein Klimaschutzprogramm entwickelt. Baake gilt als einer der Vordenker der erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik – häufig wird er als „Manager der Energiewende“ bezeichnet. Am 5. März 2018 reichte Baake seinen Rücktritt als Staatssekretär ein. Er erklärte die Klimapolitik im neuen Koalitionsvertrag der CDU/SPD-Koalition nicht mittragen zu wollen. Wenige Tage zuvor hatte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) die Ablösung Baakes gefordert. Seit dem 14.03.2018 war Peter Altmaier (CDU) Bundeswirtschaftsminister.
Seitdem hatte sich CDU-Nachfolger Peter Altmaier erfolglos um eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger bemüht. Einige Kandidat:innen sagten ab, andere waren gegen den einflussreichen und energiewendekritischen Wirtschaftsflügel der Union nicht durchsetzbar. Erst nach 10 Monaten Vakanz wurde Andreas Feicht berufen. Der Kohleausstieg war eine seiner zentralen Aufgaben. Darin hat er Erfahrung: Im Juli 2018 endete mit der Stilllegung des Heizkraftwerks Elbersfeld nach 120 Jahren die Kohleverstromung in Wuppertal. Weiterhin beteiligt sind die Stadtwerke Wuppertal allerdings an einem Kohlekraftwerk in Wilhelmshaven. Dieses Investment der WSW verantwortete Feicht.
Andreas Feicht und die Kohlelobby
Feicht führte für das BMWi die Verhandlungen mit den Betreibern der Steinkohlekraftwerke und verantwortete die deutlichen Zugeständnisse zugunsten der Kraftwerksbetreiber. Dazu sagt Lobbycontrol: Wie der Wirtschaftsrat die Kohlelobby und Politik vernetzt, zeigt das Beispiel Kohleausstiegsgesetz: Während andere Verbände Anfang 2020 ihre offiziellen Stellungnahmen beim Wirtschaftsministerium einreichten, wählte der Wirtschaftsrat lieber den direkten Draht und schrieb einen Lobby-Drohbrief samt Gesprächsanfrage an CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier: Bei zu schnellem Ausstieg käme es zu Enteignungsdebatten und kostspieligen Klagen. Insbesondere Steinkohlekraftwerke wurden explizit erwähnt. Wenig später kam es zu dem gewünschten Gespräch zwischen dem Wirtschaftsrat und BMWi-Staatssekretär Andreas Feicht. Wieder einige Wochen später empfingen Altmaier, sein Staatssekretär Thomas Bareiß (CDU) und Abteilungsleiterin Stephanie von Ahlefeldt mehrere Betreiber von Steinkohlekraftwerken (EnBW, RWE, Uniper, Vattenfall, Steag) zu einem hochrangigen Treffen im Wirtschaftsministerium. Bareiß und von Ahlefeldt gelten beide als ausgemachte Energiewende-Gegner. Bareiß hat enge Verbindungen zum Wirtschaftsrat. Mindestens drei der fünf anwesenden Unternehmen hatten im Jahr 2020 energiepolitische Veranstaltungen des Wirtschaftsrats gesponsert, an denen auch Altmaier und sein Staatssekretär Feicht teilnahmen.
Am Ende wurde ein Kohleausstiegsgesetz beschlossen, das deutliche Zugeständnisse für Steinkohlekraftwerke enthielt. Dies sei ein Ergebnis „erfolgreicher Lobbyarbeit“ seitens der Kohleindustrie gewesen, schlussfolgert der Greenpeace-Energieexperte Karsten Smid: „Dass defizitär wirtschaftende Kohlekraftwerke überhaupt Entschädigungen erhalten, ist bizarr. Aufgrund von Überkapazitäten wären sie ohnehin vom Netz genommen worden.“ Der Eindruck liegt nahe, dass die Netzwerke rund um den Wirtschaftsrat hier eine Rolle spielten.
Feicht und die Atomenergie
Mit Wissen und Billigung der Bundesregierung arbeitet der Urankonzern Urenco bereits seit 2008 an einem neuen Reaktortyp, der weltweit Hunderte neue Atomstandorte schaffen soll. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor, Urenco ist ein deutsch-britisch-niederländisches Konsortium, das von der Bundesregierung über den 1970 geschlossenen trinationalen Vertrag von Almelo mitkontrolliert wird. Staatssekretär Feicht hält Deutschland dennoch für einflusslos: „Betriebswirtschaftliche (Investitions- und Entwicklungs-)Entscheidungen fallen nicht unter diese Kontrolle“, heißt es in seiner Antwort an die Bundestagsfraktion Die.Linke.
Feicht, der Windenergie-Bremser
Feicht hat als Staatssekretär den Ausbau der Erneuerbaren Energien gebremst und die Ausbauziele zurückgefahren. Insbesondere der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (Vorsitz Simone Peter, GRÜNE) kritisierte dies. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V. ist dort Mitglied. Dessen Vorsitzender ist Reiner Priggen (GRÜNE), der seit 2021 Aufsichtsratsmitglied der RheinEnergie AG ist.
Nach der breiten Kritik an den geplanten Einschränkungen für neue Windräder hat Peter Altmaier (CDU) 2019 Vertreter der Branche (Enercon, Vestas, Nordex und Siemens sowie der Bundesverband Windenergie und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) eingeladen. Sie forderten dort erneut, auf den geplanten Mindestabstand von 1000 Metern zwischen Wohnhäusern und Windrädern zu verzichten. Konkrete Ergebnisse hatte das Treffen, an dem neben Altmaier auch sein Energie-Staatssekretär Andreas Feicht und die umstrittene neue Abteilungsleiterin Stephanie von Ahlefeldt teilnahmen, nicht.
Feicht und die Umweltverbände
Das BMWi lässt sich für seine Politik zum fossilen Energieträger Gas vor allem von den Unternehmen beraten, die mit dem Gasgeschäft Geld verdienen. Das legt die Antwort von Wirtschaftsstaatssekretär Andreas Feicht auf eine schriftliche Frage im Jahr 2021 von Lisa Badum nahe. Sie ist die klimapolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Badum ließ sich die jeweils letzten 14 Treffen zwischen Wirtschaftsministerium und Gas-Wirtschaft sowie Umweltverbänden zum Thema Erdgas von Januar 2018 bis Januar 2021 auflisten. Dass die Abgeordnete nicht einfach nach allen Treffen in dem Zeitraum fragt, hat formale Gründe. Eine schriftliche Frage, die die Bundesregierung kurzfristig innerhalb von sieben Tagen beantworten muss, darf nur 28 Einzelinformationen verlangen.
Auf entsprechende Treffen mit Umweltverbänden kann das Ministerium hingegen überhaupt nicht verweisen. „Diesbezügliche Gesprächsanfragen von Umweltschutzorganisationen und -verbänden sind nicht dokumentiert“, schreibt Feicht. Der taz liegen zwei beispielhafte Schreiben aus dem fraglichen Zeitraum vor. Die Briefe sind hochrangig unterzeichnet, jeweils von den Chefs mehrerer großer Organisationen. „Damit ist glasklar, dass die Prioritäten des Wirtschaftsministers bei der Gaslobby liegen“, sagte Lisa Badum zu den Ergebnissen ihrer Anfrage.
Feichts Abteilungsleiterin Stephanie von Ahlefeldt
Sie führt seit September 2019 die ministeriale Schaltstelle für Erneuerbare Energie und Energiewende, obwohl sie sich bislang als Gegnerin der Erneuerbaren profiliert hatte. Sie folgte auf Urban Rid, der die Abteilung seit 2013 führte. Zuvor hat von Ahlefeldt im Büro von CDU-Fraktionsvize und Union- Mittelstandschef Carsten Linnemann gearbeitet. Der hatte schon vor fünf Jahren ein Ende der rechtlichen Privilegien sowie Mindestabstände für Windräder gefordert, um die Kommunen vor „immer mehr Bauanträgen für neue Anlagen“ zu schützen. Davor war sie für den CDU-Abgeordneten Michael Fuchs tätig, einen energiepolitischen Hardliner, der den Atomausstieg bis heute für einen Fehler hält und bei jeder Gelegenheit gegen die Klimaschutzpolitik der CDU-geführten Bundesregierung polemisierte, die er für „Planwirtschaft“ hält. Die Sorge von Ministeriums-Mitarbeiter:innen hatte sich bewahrheitet. Von Ahlefeldt agiere auch im neuen Job „als verlängerter Arm der Energiewendegegner“ aus der CDU-Fraktion, erzählt ein Insider. Mit ihr sei ein „echter Richtungswechsel“ im Ministerium erfolgt. Der Gesetzentwurf zur Zukunft der Windkraft, den die neue Chefin vorantreibt, setzt vor allem die Abstandsregel für Windanlagen, die im Klimapaket auf 1.000 Meter festgelegt wurde, so restriktiv um, dass Experten ein Ende der Windkraft an Land befürchten.
November 2019: Von Ahlefeldt gilt als Expertin in diesen Fragen. „Sie weiß genau, an welchen Stellschrauben sie drehen muss, um etwas zu bewegen, und sie dreht gerade an allen Schrauben gleichzeitig“, heißt es im Ministerium: Denn die 1.000 Meter Abstand von Windrädern zu Wohngebieten standen zwar schon im Klimaschutzprogramm, das die Koalitionsspitzen verabschiedet haben. Die entscheidende Frage war dort aber offengeblieben: Wofür genau gilt sie? Nach dem Entwurf von Feicht und von Ahlefeldt soll jedes Ensemble aus mehr als fünf Wohngebäuden auch außerhalb von Ortschaften als „Wohnbebauung“ gelten, und als Grenze gilt bereits die Grundstücksgrenze oder auch nur ein ausgewiesenes Wohngebiet. Auch für Gebiete, in denen bereits jetzt ein Windrad steht, sollen keine Ausnahmen gelten. Diese Windräder könnten nach Ende ihrer Lebensdauer also nicht durch neue ersetzt werden. GRÜNE- Fraktionsvize Oliver Krischer, seit dem 9.12.2021 parlamentarischer Staatssekretär im neuen von Robert Habeck geführten Ministerium Wirtschaft und Klimaschutz, erklärte damals im Bundestag: „Sie haben die Verantwortung für dieses Land, aber Sie deindustrialisieren es … Sie vergolden jeden Arbeitsplatz in der Braunkohle mit 2 Millionen Euro, aber der Verlust Tausender Jobs in der Windenergie ist dem Minister nicht einmal eine Presseerklärung wert.“
Was wird aus der Energie- und Klimawende in Köln?
Die Stadt Köln steht zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und möchte eine Vorreiterrolle bei der Energiewende einnehmen. Am 24.06.2021 hat der Rat der Stadt Köln eine Anpassung des Klimaziels beschlossen. Die gesamtstädtische Klimaneutralität soll danach bis 2035 erreicht werden. Die RheinEnergie spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Energie- und Klimawende in Köln. Das Eckpunktepapier als Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen der Bürgerinitiative Klimawende Köln (BI) und der RheinEnergie AG gibt dafür die Richtung vor. Es wurde 14.12.2021 im Kölner Rat gebilligt. Dabei spielen die Solar-Offensive (Ausbau der Solarenergie), die Errichtung von Windenergieanlagen und auch die Nutzung von Geothermie eine große Rolle. Die BI forderte in einem Bürgerbegehren, dass „die RheinEnergie ab 2030 nur Strom aus erneuerbaren Energien liefern darf, wobei sie diesen selbst in eigenen Anlagen produzieren, im Rahmen von Stromlieferverträgen aus veröffentlichten Anlagen erwerben oder im Rahmen von Mieterstrommodellen zur Verfügung stellen muss“. Dafür erhielt sie aus der Bürgerschaft die notwendige Unterstützung durch ca. 30.000 Unterschriften. (4) Da Rat und Verwaltung dem Pariser Klimaabkommen verpflichtet sind, hat die Stadtverwaltung einen Mediationsprozess zwischen der Bürgerinitiative und RheinEnergie organisiert und inhaltlich begleitet. Mit der Vermittlung hat sie den wissenschaftlichen Geschäftsführer des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie, Prof. Dr. Manfred
Fischedick, beauftragt. Das dem Rat vorliegende Eckpunktepapier ist das Ergebnis dieses Mediationsverfahrens. Mit der Unterzeichnung des Eckpunktepapiers hat sich die RheinEnergie AG zur Umsetzung der vollständigen Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeversorgung gemäß Eckpunktepapier bis 2035 verpflichtet. Die Bürgerinitiative Klimawende Köln hat erklärt, im Gegenzug auf die Durchführung eines Bürgerbegehrens zu verzichten. Sie wird die Umsetzung stetig überprüfen und bei eklatanter Abweichung dasBürgerbegehren wieder reaktivieren.
Nun soll ausgerechnet Andreas Feicht, den Klimaminister Robert Habeck abberufen hat, als neuer RheinEnergie-Chef, die „Klimaneutraliät für Köln“ erfolgreich vorantreiben. Da bestehen nicht nur bei Klimawende-Befürworter:innen erhebliche Zweifel. Seine Bestellung signalisiert wahrlich keinen Aufbruch in eine ambitionierte Kölner Energiewende.
Anmerkungen
(1) Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen so genannten beamteten Staatssekretären und einem parlamentarischen Staatssekretär. Beamtete Staatssekretäre unterliegen den Vorschriften der Beamtengesetze und sind in der Regel Beamte auf Lebenszeit. Das Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 11 für Staatssekretäre im Bund beläuft sich seit dem 1. März 2020 auf monatlich 14 808,25 Euro. Hinzu kommen 552,76 Euro als sogenannte Ministerialzulage. Die Vergütung allein für den Vorstandsvorsitz der RheinEnergie AG lag 2020 laut städtischen Vergütungsbericht bei über 712.000 Euro.
(2) Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10. September 2020 den neuen Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) beschlossen. Die Initiative dafür hatte 2018 die Grüne Fraktion im Finanzausschuss ergriffen. Der neue Kodex entstand in einem sorgfältigen, umfassenden Prozess mit den politischen Mandatsträger:innen begleitet durch die wissenschaftliche Expertise von Prof. Dr. Ulf Papenfuß von der Zeppelin-Universität in Friedrichshafen. Finanzdezernat und Finanzausschuss haben damit das umfassende Regelungswerk kritisch überprüft und in Teilen über die Empfehlungen des Gutachtens hinaus hinsichtlich der neuesten Compliance-Standards und konkreten Richtlinien für eine gute Unternehmensführung optimiert und aktualisiert. Der nun in Kraft gesetzte Kodex enthält neue und in Teilen geschärfte Regelungen sowie Handlungsleitfäden zu einer verbesserten Transparenz und einer optimierten Zusammenarbeit der Unternehmen mit den Gremien. In die Überarbeitung sind, neben den Empfehlungen des Gutachters, Anregungen und Stellungnahmen der Politik sowie der Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln eingeflossen. In Zukunft erhalten Compliance-Grundsätze damit im Konzern Stadt ein noch stärkeres Gewicht.
(3) In den Aufsichtsrat der RheinEnergie haben die Grünen nach der Kommunalwahl 2020 per Ratsbeschluss Christiane Martin und Reiner Priggen entsandt; Priggen war Mitglied der Auswahlkommission. In den Aufsichtsrat der GEW Köln AG wurden Ralf Klemm, Christiane Martin und Ulla Schlömer und in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Lino Hammer, Anne Lütkes und Christiane Martin entsandt. Lütkes ist Vorsitzende des Stadtwerke-Aufsichtsrats. Diese drei Aufsichtsräte sind paritätisch besetzt: 10 Eigentümer-Vertreter:innen und 10 Arbeitnehmer-Vertreter:innen. Die Arbeitnehmer-Vertreter:innen stellen jeweils den stellv. AR-Vorsitzenden und sind am Personalauswahlverfahren für die Vorstände beteiligt. Sie können aber gesellschaftsrechtlich niemanden gegen den Eigentümer-Willen durchsetzen.
(4) Hätte RheinEnergie dies so umsetzen müssen, wäre sie u.a. wegen der Stilllegung ihrer Kraftwerke und damit verbundenen Abschreibungen und den Abhängigkeiten vom europäischen Energiemarkt in eine bedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten, die sie im worst case zum Übernahmekandidaten für E.on gemacht hätte. RheinEnergie betreibt ihre Kraftwerke derzeit noch überwiegend mit fossilem Erdgas. RheinEnergie ist das bedeutendste kommunale Unternehmen der Stadt Köln, das im Rahmen des Stadtwerkekonzerns zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Bürger:innen und die Region erfüllt und ist ein bedeutender Arbeitgeber in der Region. Im Stadtwerke Köln Konzern sichert RheinEnergie insbesondere die Finanzierung des defizitären ÖPNV, des Bäderbetriebs und leistet jährlich einen relevanten Beitrag für den städtischen Haushalt. Nicht zuletzt gewährleistet sie als Energie-Grundversorger die technische Versorgungssicherheit im Stadtgebiet. Die große Bedeutung dieser Rolle als Grundversorger wird aktuell angesichts von Insolvenzen und Vertragskündigungen von Billigenergie-Anbietern deutlich.
Der Autor war von 1989-2020 für die Grünen Mitglied des Rates der Stadt Köln, 2000-2018 Geschäftsführer der Grünen-Fraktion (zahlreiche weitere Funktionen und Mandate liegen der Redaktion vor, und werden auf Anfrage gerne übermittelt).
Was ich von Baake in seiner Amtszeit hielt habe ich hier aufgeschrieben: https://extradienst.net/2018/03/13/der-taeuscher/