… das Presseauskunftsrecht?
Früher war es besser – es gab zwar kein ausdrückliches Presseauskunftrecht auf Bundesebene, aber jede Bundesbehörde musste trotzdem wahrheitsgemässe Auskunft geben. Das war auch einklagbar, ganz ohne Bundesgesetz. Denn das Auskunftsrecht war einerseits in Artikel 5 der Grundgesetzes und andererseits im am Sitz der jeweiligen Bundesbehörde geltenden Landespresserecht. Das genügte auch. Jedenfalls bis zum 20. Februar 2013. Weiterlesen
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