Die automatische Weiterleitung der Daten kurdischer Vereine an Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt ist rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommen die Wissenschaft­lichen Dienste des Bundestags. Die Abgeordnete Gökay Akbulut (Linke) hatte im Juni eine Stel­lungnahme zu diesem Thema beantragt. Seit den 1960er Jahren müssen Vereine mit überwiegend ausländischen Mitgliedern Name und Anschrift ihrer Vorstände sowie die Satzung bei den örtlichen Behörden einreichen. Weiterlesen