Ein Gespräch mit Bundesministerin der Justiz a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
„Zum Zweiten ist ‚Sicherheit‘ kein eigenständiges Recht im Sinn eines durchsetzbaren Rechtsanspruchs von Bürgern gegen den Staat. Es ist vielmehr ein Zustand und eine Grundlage dafür, dass die Staatsgewalt als legitim (also ‚berechtigt‘, ‚richtig‘, ‚glaubwürdig‘) angesehen wird. Sicherheit ist ein Maßbegriff, aber keine Qualität an sich – es geht immer um Sicherheit von etwas vor etwas. Wenn in einem Satz die ‚Sicherheit der Meinungsfreiheit‘ gefordert wird und im nächsten die ‚Sicherheit der persönlichen Ehre‘, bemerkt man, dass es ‚darauf ankommt‘ und dass sich aus dem Begriff der Sicherheit kein Maßstab ergibt, wie man die beiden Sicherheiten miteinander vereinbaren soll.“ (Thomas Fischer, Genau gegen Willkür, in: Der Spiegel, Kolumne „Recht haben“ 24. Mai 2019 – Paywall, sowie in: Thomas Fischer, Recht haben – Vermischtes aus der Welt des Strafrechts, München, Droemer Verlag, 2022) Weiterlesen
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