Ökozid = Bürokratie
Die im März 2024 vom Europäischen Rat verabschiedete Umweltstrafrechtsrichtlinie 2024/1203 führt härtere Sanktionen gegen schwere Umweltkriminalität ein, die oft als „Ökozid“ bezeichnet werden. Unter diesen Begriff fallen großflächige, erhebliche, langfristige oder irreversible Schäden und die oft unwiderrufliche Zerstörung oder Beschädigung an Ökosystemen. Der aus dem Griechischen und Lateinischen stammende Begriff Ökozid wird häufig als „Mord an der Umwelt“ übersetzt. Weiterlesen

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