Es sieht aus, wie ein kompliziertes Verfahren. Ist es aber nicht. Es ist Politik. Sie werden nicht agitiert, Ihr Auto abzuschaffen, oder kein Fleisch zu essen. Obwohl: lassen Sie sich davon auch nicht abbringen. Erfreulicherweise zwingt die EU ihre Mitgliedsstaaten, die Luft nicht rein, aber weniger dreckig zu halten. Dafür wurden Messwerte festgelegt, für Feinstaub z.B. oder für Stickoxide, die nicht zu oft überschritten werden dürfen. Wenn doch: Fahrverbote! Der Gottseibeiuns für CDU/CSU, Autoindustrie, und die armen, armen Handwerker*innen, die sich keinen Fuhrpark auf technischem Stand leisten können.
Jo Leinen erzählte kürzlich im DLF, in Peking und Shanghai sei das anders; da werden Verbrennungsmotoren gar nicht mehr zugelassen – wichtig auch für die furchtbaren zweirädrigen Zweitakter, die dort nur noch elektrisch fahren. Demnächst müssen wir dann alle chinesische Fahrzeuge kaufen, weil deutsche Ingenieure und ihre Bosse das nicht bauen können und zu doof zu sein scheinen, es uns zu verkaufen.
Zur Sache: unter dem Druck der europäischen Gesetze mussten auch die Stadt Bonn und die Bezirksregierung Köln als ihre staatliche Aufsichtsbehörde einen Luftreinhalteplan aufschreiben, für den es jetzt einen aktualisierten Entwurf gibt. Was meinen Sie? Reicht der? Unsere kommunalen Autoritäten und die ihren Anzeigengebern verpflichteten Lokalmedien feierten bereits, dass wir an den Bonner Messstellen (Luftreinhalteplan S. 84) neuerdings unter den Grenzwerten bleiben. Tja, wir hatten Glück mit dem Wetter, gut durchlüftete Hochdruckgebiete. Aber haben Sie heute mal geschnuppert? Rechtsrheinisch gibts überhaupt keine Messstellen. D.h. z.B. der Dreck der Rheinschifffahrt wird bei überwiegendem Westwind vorsichtshalber schon mal gar nicht mitgemessen; an dem erfreuen wir uns in Beuel.
Es gibt noch viel mehr zu bemängeln. Anfang November gehts zu Gericht, die böse Deutsche Umwelthilfe verfolgt die brave Stadt Bonn unbarmherzig und versucht ihr den Autoverkehr mies zu machen. Wenns schon sonst keiner tut – ich bin dafür.
Lesen Sie den Luftreinhalteplan und beschweren Sie sich schriftlich – wenn nicht für Sie selbst, tun Sies für Ihre Kinder und Enkelkinder: lrp@bezreg-koeln.nrw.de bis zum 29.11.2018.
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