Die Bedenken der USA wegen der Gaspipeline Nord Stream 2 sind nicht stichhaltig. Tatsächlich will die Trump-Administration nur Fracking-Gas verkaufen.
Es gibt zahlreiche sehr berechtigte Einwände gegen die bereits seit 2011 in Betrieb befindliche Ostseepipeline Nord Stream von Russland nach Deutschland und die jetzt kurz vor ihrer Fertigstellung mit Sanktionen der US-Regierung belegte parallele Gasleitung Nord Stream 2.
Am wichtigsten sind die ökologischen, klima- und energiepolitischen Bedenken. Der Gasverbrauch in Deutschland geht wegen des Ausbaus erneuerbarer Energien bereits seit 2008 kontinuierlich zurück und müsste bis 2050 um fast 75 Prozent sinken, wenn die klimapolitischen Ziele bis dahin erreicht werden sollen, die die Bundesregierung beschlossen und im Abkommen von Paris verbindlich zugesagt hat.
Doch das sind nicht die Motive für die Sanktionen der Trump-Administration. Sie bietet den Europäern ja sogar Gas aus dem ökologisch und klimapolitisch noch viel bedenklicheren Fracking-Verfahren an, vorgeblich um sie vor einer angeblich drohenden einseitigen Abhängigkeit und Erpressbarkeit durch Russland zu schützen.
Diese Sorge ist allerdings unbegründet, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in einer Studie vom Juli 2018 festgestellt hat. Die Erdgasversorgung in Europa ist so diversifiziert, dass das bestehende Versorgungssystem ohne Nord Stream 2 krisenfest ist. Sogar ein vollständiger Wegfall russischer Erdgaslieferungen in Deutschland und in Europa könnte durch andere Bezugsquellen und mehr Effizienz kompensiert werden.
Doch selbst wenn die Gefahr einer energiepolitischen Erpressbarkeit Europas durch Moskau bestehen würde: darüber zu befinden ist allein Sache der europäischen Staaten. Daher sind die Sanktionen der USA „ein schwerer Eingriff in die inneren Angelegenheiten Deutschlands und Europas“, wie Vizekanzler Olaf Scholz zu Recht festgestellt hat. Mit ihrem zugleich erklärten Verzicht auf Gegenmaßnahmen signalisiert die Bundesregierung der Trump-Regierung allerdings, dass sie ihre Praxis des wirtschafts- und handelspolitischen Faustrechts ungestraft fortsetzen kann.
Dieser Beitrag ist eine Übernahme von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.
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