Intervention und Regimechange in Westfalen – vom Völkerrecht gedeckt
Die “Responsibility to protect” haben die mächtigen Staaten auf clevere Weise über die UNO ins Völkerrecht hineingemogelt. Wie bisherige Erfahrungen von Jugoslawien über Afghanistan bis Irak und Libyen gelehrt haben, ist folgende Zuspitzung nicht ganz wirklichkeitsfremd: die Guten dürfen, wenn es für die gute Sache ist, einmarschieren, und eine böse Regierung durch eine Gute ersetzen. Deutsche Bundesregierungen waren immer dafür. Sie gehören ja zu den Starken, äh …, Guten.
Vielleicht wäre es besser gewesen, damit statt in fernen Ländern erst mal in Westfalen, zu Übungszwecken zum Beispiel im grossräumigen Kreis Coesfeld, anzufangen. Eine Hilferuf des dortigen DGB-Kreisverbandes liegt bereits vor. Zur näheren Information über das dort herrschende Unrechtsregime empfehle ich Ihnen, den Nachnamen des amtierenden Landrates “Pellengahr” in ihre Suchmaschine einzugeben. Lassen Sie den Vornamen weg, dann bekommen Sie mehr Infos über das dortige Regime über Jahrhunderte hinweg.
Bei “uns” im Rheinland wäre sowas ja undenkbar, oder?

Über Martin Böttger:

Martin Böttger ist seit 2014 Herausgeber des Beueler-Extradienst. Sein Lebenslauf findet sich hier...
Sie können dem Autor auch via Fediverse folgen unter: @martin.boettger@extradienst.net