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Schlagwort: Däubler-Gmelin

Potemkinsches Verfassungsschutzgesetz in Hessen

Die Hessische Schwarz-Grüne Koalition hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes vorgelegt, das aus politisch-liberaler Perspektive mehr als fragwürdig angesehen werden muss. Monatelang hatten sich Expertenkommissionen, denen Hertha Däubler-Gmelin (SPD) und Wolfgang Wieland (Grüne) angehörten, über die Mechanismen und Eckpunkte dieses Entwurfs verständigt. Bei den beteiligten Personen muss unterstellt werden, dass eine bürgerrechtliche Orientierung auf jeden Fall als Motivation unterstellt werden kann. Wer jedoch kritisch liest, was da nun auf “Schwarz-Grünem” Mist geachsen ist, dem muss aus liberaler Sicht das Gruseln kommen.

So bemerkenswert wie verräterisch ist bereits die in der Präambel zum Ausdruck gebrachte Absicht, den Verfassungsschutz generell neu zu justieren. Angeblich haben Terrorismus, aber vor allem die Erkenntnisse aus den NSU-Morden und deren Untersuchungen den Aussschlag für den Zuschnitt dieses Gesetzentwurfes gegeben. Den Nachweis hierfür bleibt der konkrete Entwurfstext im Einzelnen allerdings schuldig. Die ersten Paragrafen geben vor, das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten besonders ernst zu nehmen und enger zu fassen. Allein durch die Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes auf “Organisierte Kriminalität” umgeht der Gesetzentwurf dieses Trennungsgebot durch die Hintertür der Zuständigkeiten.

Plötzlich ist der Verfassungsschutz nicht nur für die klassische Ermittlung im Vorfeld eines Verdachts von Straftaten zuständig, Weiterlesen

Der rechtspolitische Amoklauf der SPD

Die SPD markiert wieder mal in Rechtstaatsfragen den dicken Max und dies mitten im Wahlkampf. Wer gestern Fraktionschef Thomas Oppermann (SPD) in der Pressekonferenz gesehen hat, konnte kaum glauben, dass sich hier ein Sozialdemokrat äußerte. Als wolle er sich gleichzeitig als Enkel von Friedrich Zimmermann (CSU) und Urenkel von Gustav Noske (SPD) profilieren, der 1919 auf streikende Arbeiter schießen ließ, wetterte er, mit diesen neuen Gesetzen wolle man “möglichst viele Täter hinter Schloss und Riegel bringen” und “mit der ganzen Härte des Rechtsstaats” durchgreifen. Jawoll! Innenminister De Maizière (CDU) konstatierte mit (feixender) Genugtuung, beim gemeinsamen Beschluß handle es sich um eine Verwirklichung einer alten Forderung der Union. Nach drei Wellen von sogenannten “Antiterrorgesetzen” innerhalb eines Jahres hat das Bundeskabinett beschlossen, Einbruchdiebstahl vom Vergehens- zum Verbrechenstatbestand hochzustufen. Das bedeutet, die Mindeststrafe von drei Monaten auf ein Jahr zu erhöhen, die Höchststrafe von fünf auf zehn Jahre. Damit nähert sich der Strafrahmen des Einbruchsdiebstahls dem Totschlag an – ein kriminologischer Irrsinn. Eine zweifelhafte Wahlkampfshow, an der die AfD und andere Anhänger primitiver Antworten auf komplizierte Fragen ihre Freude haben müssen.

Die Aufklärungsquote liegt derzeit bei siebzehn Prozent. Seit Jahren steigt die Tathäufigkeit an, ohne dass sich mit den Ursachen auch nur im mindesten auseinandergesetzt wird. Weiterlesen

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