Wohin man auch hört und schaut, überall geht es um die Schuldenbremse. Vor 14 Jahren war das anders. Als ich damals hörte, es solle eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert werden, dachte ich an Profilierungsversuche einzelner Abgeordnete. Doch dann wurden es immer mehr Befürworter, sogar Professoren der Wirtschaftswissenschaft. Am 29.5.2009 wurde in Art. 109 (3) und 115 (2) eingefügt, dass „die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind“ und dass diesem Grundsatz entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Ausnahmen sind zulässig bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie „bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen.“ Weiterlesen
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