Eine Genehmigung für die Kommunen, nach eigener Wahl ein Tempolimit von 30 km/h einzuführen, ist nach Ansicht von Verkehrsminister Wissing ein Eingriff in bürgerliche Freiheiten. Kurz entschlossen hat Wissing damit ein neues Freiheitsrecht geschaffen. Eigentlich stehen unsere Freiheitsrechte im Grundgesetz. Nur ab und zu wird vom Parlament durch Grundgesetzänderung ein neues Freiheits- oder Grundrecht geschaffen (oder auch eingeschränkt). Weiterlesen
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