Die Erklärung der Menschenrechte jährt sich zum 70. Mal. Bei der Beurteilung von Verstößen sollten keine doppelten Standards angewendet werden.
Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, deren Verabschiedung durch die UNO-Generalversammlung sich am 10. Dezember zum 70. Mal jährt, wurden erstmals individuelle Menschenrechte definiert und international vereinbart. Diese Charta ist die wichtigste, weil einzig verlässliche Richtschnur für politisches Handeln in den internationalen Beziehungen und im innerstaatlichen Bereich – aber auch für das Verhalten jedes und jeder Einzelnen von uns gegenüber anderen Menschen.
Wer diese Normen und Bestimmungen selektiv anwendet und relativiert oder bei der Beurteilung von Verstößen doppelte Standards anwendet, unterminiert und schwächt sie. Scharfe westliche Kritik an dem Giftgasanschlag auf den russischen Ex-Agenten Skripal mit sofortiger Schuldzuweisung an die Regierung Putin, zugleich aber Zurückhaltung im Fall der grausamen Ermordung des saudischen Regimekritikers Khashoggi gegenüber dem mutmaßlichen Auftraggeber, Kronprinz bin Salman – das ist ein aktuelles Beispiel für doppelte Standards.
Auch wer Verstöße westlicher Staaten gegen Menschenrechts- und Völkerrechtsnormen in Ex-Jugoslawien, im Irak oder in Afghanistan völlig zu Recht scharf kritisiert, die völkerrechtswidrige Annexion der ukrainischen Krim durch Russland aber verharmlost, schwächt die universell gültigen Normen.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ heißt es in Artikel 1 des fünf Monate nach der UN-Menschenrechtscharta verabschiedeten Grundgesetzes. Er gilt für ausnahmslos alle Menschen, die in Deutschland leben, nicht nur für jene mit deutschem Pass. Doch der wichtigste Auftrag des Grundgesetzes ist für viele nur schöne Theorie. Am gravierendsten ist seine Missachtung gegenüber Flüchtlingen und MigrantInnen.
Nicht nur die gewählten Politiker, Kirchenvertreter oder andere Personen in öffentlicher Funktion, sondern wir alle im jeweils eigenen Lebensumfeld haben die Verantwortung, der Erosion der vor 70 Jahren vereinbarten Menschenrechts- und Völkerrechtsnormen durch ihre Verletzung, Missachtung, Relativierung oder selektive Anwendung entschieden entgegenzutreten.
Dieser Beitrag ist eine Übernahme von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.
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