Zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission

Wir erleben derzeit den wohl größten Angriff auf den Sozialstaat seit der Agenda 2010. Leistungskürzungen als „notwendige“ Sparmaßnahmen sind vorgesehen im Gesundheitswesen, beim Elterngeld, beim Wohngeld, beim Unterhalt, bei den Asylsuchenden usw.

Wenn die 33 vielseits gelobten Empfehlungen der Alterssicherungskommission umgesetzt werden, dann kommt es auch bei der gesetzlichen Rente zu weiteren Einschnitten: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll abgeschafft werden, womöglich auch die Hinterbliebenenrente in der bisherigen Form; ein stärkerer demographischer Faktor wird ein weiteres Absinken des Rentenniveaus bewirken. All das könnte zu steigender Altersarmut und zusätzlicher Belastung der Sozialbudgets der Kommunen führen, das Vertrauen in den Sozialstaat weiter mindern und die Demokratie schwächen.

Begründet werden die Sparempfehlungen mit drohenden Beitragssatzerhöhungen und dem Ziel die Renten langfristig zu erhöhen. Der Finanz- und Reformbedarf bei der Rente wird allerdings von der Kommission viel weniger dramatisch beschrieben als sonst üblich. Zum einen geht aus ihrem Bericht hervor, dass der Rentenbeitragssatz ohne Reformen bis 2040 nur moderat auf 21,1% steigen und zunächst dort verharren würde – 2024 ging die Regierung noch von über 22% aus. Die Finanzlage der DRV ist also gar nicht so schlecht wie oft kolportiert. Das zeigt sich auch daran, dass der Rentenbeitragssatz seit 2007 nicht mehr erhöht werden musste und 2018 sogar auf 18,6 Prozent gesenkt werden konnte. Seitdem blieb er stabil.

Verhältnis Rentner-Beitragszahlende entspannte sich

Diese Stabilität war möglich, weil einerseits in den letzten Jahrzehnten schon erhebliche Sparleistungen bei der Rente umgesetzt wurden, zum Beispiel durch die Anhebung des Renteneintrittsalters, die Absenkung des Rentenniveaus und den Wegfall von Anrechnungszeiten. Die demographische „Lücke“, die dadurch entsteht, dass mehr Menschen von der Arbeit in die Rente wechseln als von der Schule ins Erwerbsleben, konnte außerdem bisher durch Zuwanderung mehr als ausgeglichen werden; die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg in den letzten 15 Jahren stärker als die Zahl der Altersrente Beziehenden, sodass sich das Verhältnis Rentenbeziehende zu Beitragszahlenden sogar etwas zugunsten der Beitragszahlenden entspannt hat.

Die Kommission erkennt die Bedeutung des „Erwerbspersonenpotenzials“ bei der Finanzierung der Renten an, und nennt ebenfalls „Zuwanderung“ als eines der Mittel zur bisherigen Schließung der „Boomerlücke“ von 400000 Erwerbstätigen jährlich in den nächsten Jahren. Weitere (vielleicht besser gesteuerte) Zuwanderung in den Arbeitsmarkt wie bisher – z.B. 200 000 Personen p.a. netto – würde in der Tat die Einnahmenlücke der DRV bereits zur Hälfte schließen. Diesen Ansatz verfolgt die Kommission jedoch nicht konsequent. Sie schlägt zur Stärkung der Beitragsbasis nur Maßnahmen vor, die das inländische Erwerbspotential, insbesondere das der Frauen und der Älteren, besser ausschöpfen würden.

Guter Ansatz wird durch Ausnahmen verfehlt

Eine sinnvolle Festlegung der Kommission ist die Anerkennung des Prinzips, dass alle Erwerbstätigen gesetzlich versichert sein sollten; das wäre immerhin ein kleiner Schritt in Richtung einer allgemeinen Einwohnerversicherung. Aber auch hier wird der gute Ansatz verfehlt durch die Ausnahmen für Freiberufler mit eigenem Versorgungswerk; sie sollen von der allgemeinen Versicherungspflicht befreit bleiben. So sollen ausgerechnet die finanziell Leistungsstarken ihre Privilegien behalten.

Die Überführung der Beamtenschaft in die DRV wird auf ein vages Später verschoben. Dass immerhin wieder Rücklagen für die Pensionen gebildet werden sollen und die Anzahl der Beamten begrenzt werden soll, ändert wenig daran, dass für das im Vergleich zur Rentenversicherung sich eigentlich in einer viel dramatischeren finanziellen Schieflage befindende Pensionssystem keine mutige und konsequente Lösung wie etwa in Österreich gefunden wurde.

Die Heranziehung von Kapitaleinkünften wie in der Schweiz verwirft die Kommission als systemwidrig. Hier wird eine große Chance vertan, die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung auszuweiten und sie so dauerhaft leistungsstark zu halten.

Neben den Beitragssteigerungen wird auch ein angeblich steigender Bundeszuschuss zur Rente wird oft zur Begründung des Sparens angeführt. Die Faktenlage ist jedoch anders: Ähnlich wie bei der Krankenversicherung übernimmt der Bund nicht alle von ihm „bestellten“ versicherungsfremden Leistungen wie z.B. die Mütterente oder die Aufstockung der Ost-Renten, sodass in Wirklichkeit die Rentenkasse faktisch den Bundeshaushalt entlastet, nicht belastet: eine „versteckte Form der Besteuerung der Beitragszahlenden“, so urteilt die Kommission zurecht, die jedoch zunächst nur Transparenz bei den versicherungsfremden Leistungen herstellen lassen will. Es geht um Staatskosten von bis zu 40 Milliarden Euro jährlich, die ausschließlich von den Sozialversicherten, also nicht von Selbständigen, Beamten oder Freiberuflern getragen werden. Wenn diese Leistungen tatsächlich von allen Steuerzahlenden übernommen würden – man darf ja träumen -, könnten die Rentenbeiträge allein dadurch um 2 Prozentpunkte sinken – das Reformziel wäre fast schon erreicht.

Das eigentlich markante und riskante Element des Reformpakets ist jedoch die Einführung einer Kapitalsäule innerhalb der gesetzlichen Rente. Das schwächt unmittelbar die bewährte umlagefinanzierte Rente, da die Lohnanteile, die an die Kapitalmärkte fließen, bei der umlagefinanzierten Rente nicht mehr zählen.

Billig für die Steuerzahler wird das nicht

Man erhofft sich langfristig eine höhere Rente, weil man annimmt, dass die neuen Rentner-Kapitalisten von Gewinnen an den weltweiten Kapitalmärkten profitieren werden. Bis dahin soll ab 2032 ein staatliches Überbrückungsgeld die noch fehlende Rendite ausgleichen – billig für den Steuerzahler wird das nicht! Auch die Arbeitgeber:innen werden zunächst nicht entlastet, was ja eines der Ziele war. Sie müssen die Hälfte der Beiträge für die Kapitalanlagen beisteuern. Vermutlich werden sie versuchen dies bei Tarifverhandlungen ins Feld zu führen und einen Teil der Kosten abzuwälzen.

Dazu kommt das hohe Risiko: Die Befürworter:innen kapitalgedeckter Renten hoffen auf hohe Renditen am Aktienmarkt, sodass spätere Aktienkäufer:innen die Renten finanzieren, weil sie die angesparten und in ihrem Wert gestiegenen Aktien kaufen in der Hoffnung auf noch weiter steigende Aktienkurse. Es ist aber äußerst ungewiss, ob der Aktienboom immer so weitergeht. Die Kurssteigerungen der vergangenen drei Jahrzehnte gehen zu großen Teilen auf Globalisierungsgewinne zurück, die durch die Trump‘sche Zollpolitik infrage stehen, und auf Unternehmenssteuersenkungen, die ausgereizt sind. Das Risiko, dass die Rechnung der Kapitaldeckung nicht aufgeht, ist also groß. Davon zeugen gegenwärtig die Finanzprobleme der berufsständischen Versorgungswerke, die in Zeiten der früheren Niedrigzinsphase riskante Finanzwetten eingegangen sind, die jetzt scheitern. Das schließt sich an die bisherigen Versuche der Kapitaldeckung an, die gescheitert sind (in den Krisen von 1923 und 1945 ff). Die kapitalgedeckte Riesterrente war kein Erfolg und auch der von der Kommission als Beispiel angeführte „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung – KENFO“ rentierte sich seit Auflage im Jahr 2017 im Schnitt nur um 2,9% p.a. – weit unter den hochgesteckten Erwartungen, sogar eine etwas schlechtere Rendite als bei der umlagefinanzierten Rente.

Attac plädiert für echte Reformen bei der Rente, die unter Einbezug aller Einkommen eine solidarisch über Umlage finanzierte und wohlstandssichernde Rente für alle ermöglicht. Das wird durch die vorgeschlagene Reform nicht erreicht.

Autor Joachim Braun ist aktiv bei Attac Düsseldorf und Mitautor der Attac-Basistextes „Rente statt Rendite“.

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