Am 30. August findet der Internationale Tag der Verschwundenen statt. Die Initiative für diesen Gedenktag geht zurück auf die Federacion Latinoamericana de Asociaciones de Familiares de Detenidos-Desaparecidos (FEDEFAM), ein 1981 in Costa Rica gegründeter und in Lateinamerika tätiger nichtstaatlicher Zusammenschluss von lokalen und überregionalen Initiativen, die sich aktiv gegen geheime Internierungen einsetzen. 

Seit 1984 hat die FEDEMA einen beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen. Bei der „UN-Deklaration über den Schutz aller Personen vor erzwungenem Verschwinden“ von 1992 und beim „Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen“ von 2006 spielte die FEDEMA eine wichtige Rolle. Laut dieser Konvention, die 2010 in Kraft trat, fallen darunter alle Arten von Freiheitsberaubung unter Beteiligung, Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung staatlicher Stellen. Parallel dazu haben die Vereinten Nationen eine Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindens von Personen gebildet. Sie ist Anlaufstelle für Angehörige und vermittelt zwischen betroffenen Familien und verantwortlichen Regierungen. 

Schon 2002 war im Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs das Verschwindenlassen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft und wie folgt definiert worden: „Festnahme, Entzug der Freiheit oder Entführung von Personen; durchgeführt, unterstützt oder gebilligt durch einen Staat oder eine politische Organisation, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen oder Auskunft über das Schicksal oder den Verbleib dieser Personen zu erteilen, in der Absicht, sie für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen.“

Bedroht sind vor allem Menschen, die sich gegen Landraub und Korruption und für Umweltschutz und Menschenrechte einsetzen. Die Opfer werden meist durch anonyme Mitglieder von Sicherheitskräften verhaftet oder entführt und an einem geheim gehaltenen Ort festgehalten. Angehörige und Öffentlichkeit erfahren auch auf ausdrückliche Nachfrage oder gerichtliche Anordnung nichts über ihren Verbleib. In vielen Fällen werden die Verschleppten auch gefoltert und nach einiger Zeit ohne gerichtliches Verfahren umgebracht. Auch die Leichen werden beseitigt. Da die Ermordung in der Regel streng geheim gehalten wird und staatliche Behörden jegliche Beteiligung strikt bestreiten, verbleiben die Angehörigen oft jahrelang in einem verzweifelten Zustand zwischen Hoffnung und Resignation.

Bislang haben 75 Staaten die Konvention von 2020 ratifiziert. Sie müssen die Vorgaben der Konvention in ihre nationale Gesetzgebung aufnehmen, also das Verschwindenlassen von Personen, geheime Inhaftierungen sowie inoffizielle Haftzentren verbieten und den Inhaftierten garantieren, ihre Angehörigen zu informieren und einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Die Konvention bezieht sich ausdrücklich auch auf Kinder.

Der Internationale Tag der Verschwundenen erinnert weltweit an diese Menschen, die von Staaten oder Gruppen heimlich verschleppt oder inhaftiert wurden, ohne dass ihre Angehörigen den Aufenthaltsort kennen. Der Gedenktag soll auf das Leid der Familien aufmerksam machen und sie unterstützen, ein Zeichen gegen diese Art von Verbrechen setzen und an die Opfer von willkürlichen Verhaftungen und geheimen Haftorten erinnern. Unterstützung erfährt die FEDEMA nicht nur von den UN und deren Unterorganen, sondern auch von Institutionen wie dem Internationalen Roten Kreuz oder Amnesty International. Für diese Organisationen ist der Gedenktag eine Möglichkeit, die Aufmerksamkeit auf die illegalen Vorkommnisse zu lenken und für freiwillige Mitarbeit und um Spenden zu werben.

Für das Internationale Rote Kreuz (IKRK) ist der Einsatz für verschwundene Menschen eine Hauptaufgabe. In einigen Fällen ist das IKRK – aufgrund der von ihm praktizierten Neutralität – die einzige Organisation, der von den verantwortlichen Stellen Zugang zu einzelnen Gefangenen gewährt wird. Damit werden ein Minimalkontakt zu diesen Personen, ihre juristische Unterstützung, die Überwachung ihrer Behandlung und Hinweise an die betroffenen Familien möglich.

Die Realität steht jedoch im Gegensatz zum Einsatz von internationalen Organisationen, Völkerrechtsresolutionen und Aktionen wie dem internationalen Tag der Verschwundenen. Es gibt keine Hoffnung auf Besserung, die Zahl der Verschwundenen wächst. Nach Angaben des IKRK waren Ende 2024 weltweit rund 284.400 Menschen offiziell als vermisst gemeldet. Dies bedeutet im Vergleich zum Jahr 2019 einen starken Anstieg um fast 70 Prozent. Hauptgründe dafür sind weltweite bewaffnete Konflikte, autoritäre Regimes, Flucht, Migration sowie Naturkatastrophen.

In Mexiko nutzten Angehörige die Fußballweltmeisterschaft, um die ungeheure Zahl von Vermissten und die Untätigkeit des Staaten anzuprangern. Das Auswärtige Amt gibt für Mexiko Reisewarnungen und dringende Sicherheitshinweise heraus, vor allem wegen schwerer Gewalt durch Drogenkartelle, bewaffnete Auseinandersetzungen und Entführungen. 

Das heimliche und gewaltsame Verschleppen und Verschwindenlassen von Menschen wurde vor allem von den Militärdiktaturen Südamerikas zwischen 1960 und 1990 praktiziert. Dieses Verbrechen war allerdings nicht neu und z.B. bereits unter Hitler und Stalin üblich. Ein heutiger Schwerpunkt ist Mexiko. Dort gelten offiziell rund 110.000 Menschen als verschwunden. Auch durch Syrien (ca. 100.000 vermisste Zivilisten) oder durch historische Konflikte im ehemaligen Jugoslawien und Ruanda sind die Zahlen stark gestiegen. Eine globale Gesamtzahl im Sinne einer absoluten Summe aller verschwundenen Menschen ist nicht bekannt, da viele Regionen und Konflikte nicht lückenlos erfasst werden und Zahlen stark variieren.

Internationale Beobachter schätzen, dass weltweit in etwa 30 Ländern Verfahren wie  heimliches Verschleppen und Inhaftieren praktiziert werden. Die UN werten und ahnden dies als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht. Namentlich genannt werden der Sudan, die Ukraine, Syrien und Kolumbien. In den USA werden zwar jährlich mehr als 500.000 Vermisste gemeldet, doch sind die Gründe sehr unterschiedlich und die meisten Fälle klären sich wieder auf.

In Deutschland werden jährlich rund 10.000 Personen als verschwunden registriert. Auch hier werden die meisten Fälle gelöst. Die UN-Konvention wurde 2009 ratifiziert, 2024 wurde ein neuer Straftatbestand (§ 234b StGB) beschlossen, der explizit das Verschwindenlassen regelt.

Brisant sind die Lage im Ukraine-Konflikt und der dortige Umgang mit dem Kriegsvölkerrecht. Dies enthält u.a. die Pflicht, die Trennung von Familienangehörigen zu vermeiden, Informationen über Inhaftierte auszutauschen und ihnen Kontakt zu ihren Angehörigen zu ermöglichen. Die Realität sieht anders aus.

Mexiko gilt als Schwerpunkt dieser Kriminalität. Mehr als 130.000 Menschen gelten offiziell als verschwunden, wobei die meisten Fälle mit der Gewalt von Drogenkartellen und dem organisierten Verbrechen zusammenhängen. Experten schätzen die Dunkelziffer noch viel höher ein. Kriminelle Banden, die sich mit Drogenhandel, Erpressung und Menschenhandel finanzieren, rekrutieren oft gewaltsam junge Menschen als Kämpfer oder Späher. Fast alle Fälle (über 97 Prozent) passierten nach dem Jahr 2006, als der offizielle Kampf der Regierung gegen die Drogenkartelle begann.

Immer wieder finden dort Menschen auf abgelegenen Grundstücken versteckte Gräber oder verbrannte Überreste. Viele Angehörige werfen dem Staat vor, nicht richtig nach den Vermissten zu suchen. Manche schließen sich in Gruppen zusammen, um auf eigene Faust nach ihren Kindern zu graben und Spuren zu sichern. Sie nutzen große Ereignisse, um international auf das Leid aufmerksam zu machen. Der mexikanische Staat erweist sich jedoch unverändert als hilflos. 

Die meisten Fälle von heimlichem Verschwinden wurden in Lateinamerika beobachtet. Bereits in den 70er Jahren taten sich Betroffene zusammen, um gemeinsam ihre Angehörigen zu suchen. Bekannt sind die argentinischen „Madres de Plaza de Mayo“, die 1983 sogar zum Sturz der Militärdiktatur beitrugen. In Asien sind nur wenige Fälle von Verschwindenlassen registriert. Dort wird jedoch von einer Vielzahl von grenzüberschreitenden Entführungen und von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen. Nur wenige Staaten haben die UN-Schutzkonvention ratifiziert. Afrika hat ein positives Signal gesendet. Dort wurden 2022 „Leitlinien zum Schutz von Verschwindenlassen“ vereinbart und die Staaten der Region zu wirksamen Maßnahmen aufgefordert.

Bei der Eröffnung der Fußballweltmeisterschaft 2026 in Mexiko tanzten zwar die Fans im Stadion, doch vor den Toren sah es ganz anders aus. Dort hallten Trommeln als Ausdruck des Protests, nicht zum Feiern. Mehr als 1.000 Angehörige von Vermissten zogen mit Kerzen und Fotos ihrer Angehörigen, die oft ohne jede Spur verschwunden waren, in Richtung Arena. Sie verliehen dem Pokal einen eigenen Titel: “México campeón en desaparición” – Mexiko, Meister des Verschwindens. Ihre Botschaft war klar: Wenn die Welt auf den Fußball blickt, soll die Krise um die Verschwundenen im Land nicht in Vergessenheit geraten.

Unkontrolliertes Verschwindenlassen ist auch ein Aspekt der Migrationspolitik. Wenn Flüchtlinge in grenznahen Lagern nicht registriert werden oder der staatliche Grenzschutz bzw. die EU-Einheit Frontex solche Menschen rechtswidrig zurückweisen, besteht das Risiko, sich am erzwungenen Verschwinden mitschuldig zu machen. Vielleicht sollte mal ein deutscher Staatsanwalt unter Bezug auf diese Rechtsposition des zuständigen Fachausschusses der Vereinten Nationen Ermittlungen gemäß § 234b StGB aufnehmen. Nach dem Weltrechtsprinzip kann die deutsche Justiz schwere Völkerrechtsverbrechen unabhängig vom Tatort und der Staatsangehörigkeit der Beteiligten verfolgen. 

 

Über Heiner Jüttner:

Avatar-FotoDer Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.