Mehrmals habe ich schon betont, dass das Gerede von der “vierten Gewalt”, womit die Medien und ihre Freiheit gemeint sind, im Grundgesetz keine Grundlage findet. Umso bedeutsamer ist aber zu betonen, dass die Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit zu den unveräusserlichen Grundrechten gehört. Wie ist es nun zu bewerten, wenn von uns als Gesellschaft beauftragte und durch unsere Haushaltsabgabe finanzierte öffentlich-rechtliche Medien dieses geschützte Grundrecht aufgeben? Ohne uns zu fragen, was wir davon halten. Weiterlesen
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