Ende September stellte die Bundesregierung einen 140 Seiten starken Gesetzentwurf vor, der in Umsetzung einer EU-Richtlinie eine deutliche Erweiterung des Verbandsklage­rechts bringen soll. Dieses Rechtsinstrument ist seit 2002 im Bundesnaturschutzge­setz und seit 2006 im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz geregelt. Demnach haben Natur­schutz- und Umweltverbände die Möglichkeit, gegen bestimmte umweltrechtliche Zulassungsent­scheidungen für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen gerichtlich vorzu­gehen. Weiterlesen