Merz’ Reformagenda — Was die Bundesregierung plant bzw. schon umgesetzt hat, und was ver.di dazu sagt
4. Steuerreform

“ver.di begrüßt Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen, fordert aber die Gegenfinanzierung durch eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes, eine wirksame ­Besteuerung großer Erbschaften sowie die Wiederein­führung der Vermögenssteuer, die in Deutschland seit fast 30 Jahren nicht mehr erhoben wird. Mehreinnahmen durch Steuern von Beziehern hoher Einkommen und Vermögenden zum Tabu zu erklären, ist ein schlechter Trick, um ausgerechnet die Stärksten zu schonen.“ Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender

Aktueller Stand – Konzept in Arbeit, Umsetzung zum 1. Januar 2027 geplant – innerhalb der Koalition noch stark umstritten.

Inhalt – Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, SPD, formulierte das Ziel Ende März 2026 so: 95 Prozent der Beschäftigten sollen entlastet werden – „und zwar merklich, mit einigen Hundert Euro im Jahr“. Dem Staat würden dadurch Einnahmen von rund 20 Milliarden Euro entgehen. Bei der Gegenfinanzierung scheiden sich die Koalitionäre: Die SPD will Spitzenverdiener stärker belasten, CDU/CSU lehnen das strikt ab.

ver.di-Position

ver.di verweist auf die dramatische Lage der Kommunen: Bei einem jährlichen Fehlbetrag von mehr als 30 Milliarden Euro seien die geplanten Finanzhilfen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

Im Überblick

20 Mrd. € Steuerausfälle durch geplante Entlastungen
30 Mrd. € jährliches Defizit der deutschen Kommunen
Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (Alleinstehende), steuerfrei zur Absicherung des Existenzminimums
Spitzensteuersatz: 42 %, greift ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Alleinstehende)
Höchststeuersatz (Reichensteuer): 45 %, greift ab 277.826 € (Alleinstehende)

Dieser Beitrag ist eine Übernahme aus ver.di-publik, mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.

Über ver.di-publik:

Avatar-FotoUnter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.