Lange keinen Anschlag gehabt? Nun überbieten sich die rechten Politiker wieder ohne Sachkenntnis, aber mit jeder Menge neuer Maßnahmen zum Rechtstaatsabbau, um von den Verantwortlichkeiten im Einzelnen abzulenken, das eigene politische Süppchen zu kochen. Und Dinge zu fordern, die sachfremd sind, nichts nützen, aber Vorurteile vertiefen, ein Klima der Intoleranz und des Glaubens in die Allmacht eines “starken Staates” und einer autoritären Gesellschaft stärken. Sprich: die Demokratie weiter in Zweifel ziehen und abbauen. Verschärfung des Jugendstrafrechts, elektronische Fußfessel, Entzug der Staatsbürgerschaft – politischer Unsinn, den die CDU/CSU fordert, bevor es die AfD tut.
Egal wie sachfremd, wirkungslos oder bereits vorhanden, erstmal wird drauflosgeschwafelt, irgendeine Symbolpolitik ohne Wirkung wird man am Ende auf jeden Fall durchbekommen – so das Ergebnis der meisten Anschläge der letzten dreißig Jahre, von 9/11 bis heute. Ob von Rechtsextremisten (die allermeisten), Islamisten (die spektakulärsten und am meisten von rechts politisch instrumentalisierten) Linksextremisten (von denen bisher keine gefunden oder identifiziert wurden, die es aber gewesen sein müssen, damit die blödsinnige “Hufeisentheorie:” links gleich rechts, wieder stimmt). Nach jedem Vorfall dieser Art melden sich die üblichen Verdächtigen, Dobrindt, Söder, ein Polizei-Lobbyist mit SPD-Parteibuch, und alle fordern sie “Härte” des Gesetzes, Verschärfungen, und mehr staatliches Eingreifen – nur gegen die Ursachen geht niemand vor.
Präventivhaft, Fußfessel und Erwachsenenstrafrecht?
Wer wie Innenminister Dobrindt “Präventivhaft” für Gefährder vorschlägt, macht damit deutlich, zum einen nicht zu wissen, wovon er spricht, denn die Zahl allein der islamistischen “Gefährder” wird in Deutschland von den Verfassungsschutzbehörden mit zwischen 410 und ca. neuntausend beziffert. Aber diese Erkenntnisse sind Vermutungen und Einschätzungen, die nicht aus konkreten strafbaren Handlungen, sondern überwiegend aufgrund von Beobachtungen im Vorfeld, Nutzung bestimmter Inhalte im Netz, Zugehörigkeit zu bestimmten Foren oder Chatgruppen, Teilnahme an Veranstaltungen oder Besuch von bestimmten Moscheen beruhen. Ein Rechtsstaat des Grundgesetzes kann aber nicht wie der NS-Staat aufgrund von Vermutungen “präventiv” in “Schutzhaft” nehmen, wer nicht wegen konkreter Taten oder Tatpläne verurteilt wurde. Selbst bei verurteilten Straftätern wie dem Berliner Fall ist die konkrete Situation eben nicht einfach. Der befand sich nämlich mitnichten “auf Bewährung” in Freiheit, sondern, weil die Staatsanwaltschaft gegen seine Verurteilung Revision eingelegt hatte, und deshalb das Urteil nicht rechtskräftig war. Die Aufhebung des Haftbefehls war somit zwangsläufig.
Täter war unter Beobachtung des LKA
Das zuständige Gericht hatte die Strafe gerade nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern eine “Vorbewährung” verhängt, mit der Deliquenten zur Teilnahme an einem De-Islamisierungskurs gezwungen werden können. Dieses war eingeleitet worden, zwei Termine hatten stattgefunden, aber ebensowenig zu einem Ergebnis geführt, wie eine vom LKA Berlin durchgeführte Videoüberwachung seines Hauseingangs, die keine konkreten Hiweise auf seine geplante Tat ergaben. Auch eine elektronische Fußfessel hätte mit großer Wahrscheinlichkeit seinen Anschlag nicht verhindern können, da damit zwar sein Standort zu verfolgen gewesen wäre, aber anders als im Falle der Annäherung von verurteilten Beziehungstätern an ihre Opfer, ja keine permanente Überwachung rund um die Uhr möglich gewesen ist. Die Frage, an welcher Stelle Fehler gemacht wurden, wird sich also viel eher im Bereich der ja stattgefundenen Observationsmaßnahmen und der Anwendung von Gesetzen stellen, nicht aber im Bereich der jetzt wieder erhobenen Forderungen nach Gesetzesverschärfungen.
Jurist sieht Forderungen nach Strafverschärfungen kritisch
Ein aufschlussreiches Interview gab heute der Jurist Prof. Dr. Matthias Jahn dem Deutschlandfunk. Er hält die vorgeschlagenen Maßnahmen für eine “Ablenkungsstrategie”. Denn die geforderten Möglichkeiten, gegen einen konkret bevorstehenden Anschlag Präventivgewahrsam zu verhängen, wie sie in einigen Landespolizeigesetzen z.B. in Bayern möglich ist, ist nur in sehr engen Grenzen wegen der Verhältnismäßigkeit eines derartig tiefen des Grundrechtseingriffes möglich. Auch wurde diese Möglichkeit geschaffen, um z.B. Gewalttaten im Zusammenhang mit Demonstrationen zu verhindern. Gleichwohl hätten die Behörden in Berlin nach der dortigen Rechtslage wohl auch ohne Gesetzesänderungen zumindest zeitlich begrenzt von einer solchen Regelung Gebrauch machen können. Wenn man denn zur Einschätzung gekommen wäre, dass ein Terroranschlag wirklich konkret bevorstand. Genau dafür hat aber wohl die Observation durch das LKA keine Anhaltspunkte ergeben. Es fällt Politikern wie Dobrindt offensichtlich schwer, zuzugeben, dass es eben bei der Einschätzung auch im konkreten Fall niemals absolute Sicherheit geben kann. Anstatt dies zuzugeben, werden nun wieder alle möglichen Verschärfungen gefordert, die die Illusion wecken, es gäbe eine absolute Sicherheit, die es in Wirklichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat niemals geben kann.
Handlungsunfähigkeit gegen Agitation im Internet und vor Ort?
Aufgrund des offensichtlichen Widerspruchs zwischen Forderung von Scheinlösungen aus der Politik, von denen die Politiker, die sie erheben, eigentlich wissen müssten, dass sie weder mit unserer Verfassung vereinbar sind, und zudem auch gar nicht wirksam wären, selbst wenn sie beschlossen würden, entsteht genau die Glaubwürdigkeitslücke, die Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremisten von der AfD ist. So kann die AfD ein Wahlkampfthema besetzen und “AfD-Halbierer” Merz hat wieder ein Eigentor geschossen. Anstatt das Jugendstrafrecht verschärfen zu wollen, das ohnehin für den 21-jährigen Täter eine untergeordnete Rolle spielte, wäre es besser gewesen nachzudenken und die Ursachen zu betrachten, wie Thüringens Verfassungsschutzchef Stephen Kramer gegenüber dem “Kölner Stadtanzeiger”: “Wir stellen fest, dass wir es bei radikalisierten Extremisten immer öfter mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie sind insbesondere in der Adoleszenz besonders vulnerabel, d.h. emotional empfänglich für soziale Bindungen, die dann später missbraucht werden und zur Radikalisierung führen. Die Hemmschwelle, auch brutale Gewalt einzusetzen, sinkt abei immer schneller und öfter.”
Salafistin im Rheinischen Braunkohlerevier
Ein nahes Beispiel dafür ist die Salafistin Hanna Hansen, fünfmalige Deutsche Meisterin im Kickboxen, die auf ihren Social-Media-Kanälen u.a. bei Instagram mit 224.000 Followern vor allem junge Frauen missioniert, zum Islam zu konvertieren. Sie befürwortet die Unterwerfung unter eine religiöse Ordnung und hetzt gegen demokratische Freiheiten u.a. unter Verwendung verfassungswidriger Symbole. In Niederaußem bei Bergheim nahe Köln bot sie in einer Kampfsportschule, die vom bekannten Salafisten Pierre Vogel gegründet und betrieben wurde, Kampfsporttraining für Frauen an. Vogel wiederum erteilt laut “Kölner Stadtanzeiger” im dortigen “Fight Club” vier- bis zehnjährigen Kindern Boxtraining. Die Gemeinde Bergheim hat bisher dagegen keine rechtliche Handhabe gefunden.
Islamismus und rechte Gewalt, Terror und Hetze – ohne Konsequenz für die Plattformen
Nach unserem Strafgesetzbuch wird der Anstifter wie der Täter bestraft. Wer also jemanden dazu bestimmt, eine Straftat zu begehen, oder jemandem die Gelegenheit bietet, dies zu tun, sollte wie der Täter bestraft werden. Das gilt in der analogen Welt. Aber der Rechtsstaat und auch die Politik weigern sich hartnäckig, die Gesetze in der digitalen Welt durchzusetzen. Nahezu alle Terroristen, die in den letzten Jahrzehnten in Deutschland aus rassistischen, religiösen, rechtsextremistischen oder islamistischen Motiven gemordet haben, haben sich im Internet und auf ganz konkreten Plattformen radikalisiert, die alle bisher ungeschoren geblieben sind. Nicht zuletzt, weil die Politik es versäumt hat, diese Plattformen wirkungsvoll zu regulieren und Presserecht und Strafrecht gegen diese Plattformen und ihre Nutzer durchzusetzen.
Tech-Oligarchen hofieren – EU-Grundrechtsschutz der Bürger:innen preisgeben
Die US-Tech-Oligarchen manipulieren mit ihren Algorithmen, die Krawall, Extremismus, Demokratiefeindlichkeit und Islamismus ebenso vorrangig verbreiten, wie Rechtsextremismus. Sie werden dafür weder besteuert, noch von der EU und dem Bundesgesetzgeber zur Verantwortung gezogen. Schlimmer: sie werden geschont und gestreichelt, weil ihr “Pate” Trump mit Zöllen droht. Schlimmer noch: Datenschutz-Grundverordnung, IA-Act und Digital Markets Act, drei wichtige Waffen der EU gegen die Übergriffe, Manipulationen und Datenklau der (a)sozialen Netzwerke werden derzeit “entschärft”. Ausgerechnet EVP-Fraktionschef Weber (CSU) betreibt seit Monaten im Bündnis und mit Unterstützung der rechtsextremen Fraktion im EU-Prlament mit den “Omnibus-Gesetzen” die Verwässerung der Schutzrechte gegenüber den Internetkonzernen der USA.
Grundrecht auf Informationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung in Gefahr
Die schwarz-rote Bundesregierung hat darüber hinaus die praktische Abschaffung des Datenschutzes beschlossen, den Teile der Wirtschaft Merz, Dobrindt und Reiche systematisch als “Bürokratie” diffamieren. Wer im Jahr 2026 noch nicht erkannt hat, dass die Bedrohung der Freiheitsrechte im Internet nicht von den Behörden ausgeht, die Grundrechte der Menschen und persönliche Daten schützen, sondern von den Digitalkonzernen, die immer mehr Daten über Konsumenten sammeln, Urheberrechte mißachten, Betriebsgeheimnisse stehlen und Spionage betreiben und damit Menschen gläsern machen, die ihnen inzwischen freiwillig ihre Daten ausliefern, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Der SPD muss, als diese Pläne in die Koalitionsvereinbarung geschrieben und im Kabinett kürzlich bekräftigt wurden, wohl gerade der Kopf vor Müdigkeit in die Suppenschüssel gefallen sein. Über beide Ohren. Die Wählerin wird es ihnen danken: SPD demnächst einstellig.

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