Ich dachte bisher, politisch einigermaßen informiert zu sein, ungefähr zu wissen, wo und wodurch es heute noch Diskriminierungen gibt – Grüne und FDP haben es heute geschafft, mich mit der Realität zu überraschen. Oder besser: Eigentlich habe ich es den gerne von Rechtsextremisten diffamierten öffentlich-rechtlichen Medien zu verdanken. Denn obwohl ich heute zur Begleitung meiner eher handwerklichen Tätigkeiten auf “Phoenix” die Bundestagsdebatte geschaltet hatte, hörte ich zwar, dass der Präsident über die Vertagung einer Debatte abstimmen ließ, aber mangels Tagesordnung und Vorlagen bemerkte ich gar nicht die Brisanz dessen, was da vertagt wurde: zwei Anträge, die sich mit einer unerträglichen Alltagsdiskriminierung befassen, von der ich nicht gedacht hatte, dass sie in aufgeklärten, wissenschaftlich informierten Zeiten noch existiert. Dem Blutspendeverbot für Homosexuelle.
Wie bitte? Ja, Sie haben richtig gelesen und ich habe mir irritiert die Augen gerieben, als die “Tagesschau” heute die Hintergründe erklärte, dass ein buntes Bündnis von FDP, Grünen und Linken heute etwas später als ursprünglich geplant darüber diskutieren musste, dass die entsprechenden Gesetze über das Blutspenden tatsächlich eine üble Diskriminierung Homosexueller enthalten, die nur Blut spenden dürfen, wenn sie nachweisen, dass sie in den vergangenen 12 Monaten sexuell enthaltsam gelebt haben. Was bitte, gehts noch? Zeitsprung zurück in die 80er Jahre: AIDS schüttelt die Republik und vor allem Junkies, Prostituierte und die schwule Community durch. Obwohl Rechte wie der CSU-Abgeordnete Gauweiler viele hunderttausend Tote später Schwule am liebsten auf einer Insel isolieren möchte, setzt sich die Erkenntnis durch, dass ebenso Heterosexuelle AIDS bekommen.
Im Zuge eines von illegalem Bluthandel verursachten Skandals um AIDS-Infektionen durch Blutkonserven Anfang der 90er Jahre zeigt sich, dass Blut aus Ländern der 3.Welt die knappen Blutvorräte in Mitteleuropa ergänzt. In der Folge wird wird die Praxis eingeführt, alle Spenden und Konserven auf AIDS-Viren oder Antikörper zu testen. Inzwischen sind die Konserven aufgrund obligatorischer Tests sicher. Dass es mehr und mehr Medikamente gibt, die AIDS nicht heilen, aber lange unterdrücken können und dass jede Diskriminierung unangebracht ist, weil die Krankheit nichts mit der sexuellen Orientierung zu tun hat – all diese Alltagserkenntnisse finden im Gesetz keinen Niederschlag. Mit eindeutiger Diskriminierung wird noch in den 90er Jahren die bis heute gültige Gesetzeslage beschlossen.
Wes Geistes Kinder müssen Parlamentarier (gewesen) sein, die – trotz sicherer Tests – in ein Gesetz schreiben, dass Schwule nur Blut spenden können, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie 12 Monate sexuell enthaltsam leben? Welche Anmaßung, welche menschliche Abwertung, welche Arroganz atmet ein solches Gesetz? Wer würde dies auch nur gedanklich Heterosexuellen zumuten? Aber es kommt noch schlimmer: Dieses Denken herrscht bei der Union bis heute vor, trotz eines schwulen Gesundheitsministers mit CDU-Parteibuch schämt sich diese Partei nicht, vorgeblich “wissenschaftliche” Argumente für ihre Position vorzuschützen. Angebliche Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten von AIDS-Infektionen werden argumentativ mißbraucht – was soll das angesichts sicherer Testungen aller Blutspenden heissen? Es ist nichts als parlamentarische Homophobie und strukturelle Diskriminierung.
Warum ist das so? Weil strukturelle Diskriminierung wie auch struktureller Rassismus ein Aspekt der demokratischen Gesellschaft sind, der noch lange nicht verschwunden ist. Derselbe unterschwellige Rassismus schwingt derzeit bei der Beurteilung von Corona-Hilfsprogrammen der Europäischen Union mit. Wenn sich Österreich, Niederlande, Schweden und Tschechien dagegen wenden, dass die Südstaaten der EU, die tief getroffen von der Corona-Krise sind, Zuschüsse bekommen, so schwingt die von Deutschland und anderen gegen Griechenland, Italien und Spanien seit langen Jahren geführte unterschwellige, rassistische Kampagne mit, deren Kernbotschaft war und ist, dass diese Länder nicht mit Geld umgehen können. Oder bei den Gutscheinen für Flüchtlinge statt Bargeld. Entsolidarisierung beginnt mit der Stigmatisierung von Minderheiten und der Benennung von Sündenböcken. Die Blutspendegesetzeslage spiegelt das wieder und ist ein archaischer Bestandteil gesetzlich-strukturell legitimierter Grundrechtsverletzung.
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