Was wird von 2022 in Erinnerung bleiben? Weit vor den staatsstreichartigen Plänen sogenannter „Reichsbürger“ als Erstes Russlands Überfall auf die Ukraine. Was im Reich des Diktators Wladimir Putin „Spezialoperation“ genannt wurde, hieß bei uns, in Politik und Medien, „Angriffskrieg“, ein Begriff aus dem Grundgesetz, in dem die Führung eines Angriffskrieges – samt Strafbewehrung – verfassungswidrig genannt wird, was auf merkwürdige Weise die Brutalitäten des Überfalls nach Kategorien des Rechtsstaates zu bewerten scheint.
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