Beueler-Extradienst

Meldungen und Meinungen aus Beuel und der Welt

Fünf Reformen – totale Schieflage (III)

Merz’ Reformagenda — Was die Bundesregierung plant bzw. schon umgesetzt hat, und was ver.di dazu sagt
3. Reform des Arbeitszeitgesetzes

„Änderungen am ­Arbeitszeitgesetz sind unnötig und vor allem kontraproduktiv: mehr Krankschreibungen und gesundheitliche Langzeitfolgen, negative Konsequenzen für die Gleichstellung, noch geringere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wären die Folgen.“ Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende

Aktueller Stand – Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas für Juni 2026 angekündigt.

Inhalt – Die Bundesregierung plant die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit zugunsten flexiblerer Wochenmodelle. Bislang gilt: 8 Stunden pro Tag sind die Regel, unter bestimmten Bedingungen 10 Stunden erlaubt – bei einer wöchentlichen Obergrenze von 48 Stunden. Die Reform soll diese tägliche Beschränkung aufheben.

Erhalten bleibt lediglich die Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeits­tagen. Damit wären Arbeitstage von bis zu 13 Stunden täglich möglich und rechtlich zulässig.

ver.di-Position

ver.di betont: Der 8-Stunden-Tag ist eine der großen Errungenschaften der Arbeiterbewegung – und ein wissenschaftlich belegter Gesundheitsschutz. Die Gewerkschaften kündigen entschiedenen Widerstand an: „Mit Macht für die Acht!“

Im Überblick

Geplant: Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden
Möglich wären dann bis zu 13 Stunden Arbeit am Tag
98 % der Beschäftigten lehnen Arbeitstage von mehr als 10 Stunden ab
(DGB-Umfrage)
75 % der Befragten fürchten negative Folgen fürs Familienleben
Der 8-Stunden-Tag wurde 1919 in Deutschland gesetzlich eingeführt – nach jahrzehntelangem Kampf der Arbeiter­bewegung

Dieser Beitrag ist eine Übernahme von ver.di-publik, mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.

Über ver.di-publik:

Avatar-FotoUnter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

Ein Kommentar

  1. Avatar-Foto
    Ulrich Hegemann

    @gastautor.in
    https://nrw.social/@Uhege/116731892925019295

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© 2026 Beueler-Extradienst | Impressum | Datenschutz

Theme von Anders NorénHoch ↑