Merz’ Reformagenda — Was die Bundesregierung plant bzw. schon umgesetzt hat, und was ver.di dazu sagt
3. Reform des Arbeitszeitgesetzes
„Änderungen am Arbeitszeitgesetz sind unnötig und vor allem kontraproduktiv: mehr Krankschreibungen und gesundheitliche Langzeitfolgen, negative Konsequenzen für die Gleichstellung, noch geringere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wären die Folgen.“ Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende
Aktueller Stand – Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas für Juni 2026 angekündigt.
Inhalt – Die Bundesregierung plant die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit zugunsten flexiblerer Wochenmodelle. Bislang gilt: 8 Stunden pro Tag sind die Regel, unter bestimmten Bedingungen 10 Stunden erlaubt – bei einer wöchentlichen Obergrenze von 48 Stunden. Die Reform soll diese tägliche Beschränkung aufheben.
Erhalten bleibt lediglich die Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Damit wären Arbeitstage von bis zu 13 Stunden täglich möglich und rechtlich zulässig.
ver.di-Position
ver.di betont: Der 8-Stunden-Tag ist eine der großen Errungenschaften der Arbeiterbewegung – und ein wissenschaftlich belegter Gesundheitsschutz. Die Gewerkschaften kündigen entschiedenen Widerstand an: „Mit Macht für die Acht!“
Im Überblick
Geplant: Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden
Möglich wären dann bis zu 13 Stunden Arbeit am Tag
98 % der Beschäftigten lehnen Arbeitstage von mehr als 10 Stunden ab
(DGB-Umfrage)
75 % der Befragten fürchten negative Folgen fürs Familienleben
Der 8-Stunden-Tag wurde 1919 in Deutschland gesetzlich eingeführt – nach jahrzehntelangem Kampf der Arbeiterbewegung
Dieser Beitrag ist eine Übernahme von ver.di-publik, mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.

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