Der Krieg der Türkei gegen die Kurden im benachbarten Syrien ist ein eindeutiger Verstoß gegen das in Artikel 2.4 der UNO-Charta verankerte Gewaltverbot und damit ein schwerwiegender Bruch des Völkerrecht. Das Recht auf militärische Selbstverteidigung aus Artikel 51 der Charta kann die Regierung Erdogan nicht für sich reklamieren, denn die Türkei wurde nicht angegriffen. Es drohte nicht einmal ein militärischer Angriff- weder unmittelbar noch mittelbar – den es präventiv oder präemptiv zu verhindern galt. Weiterlesen

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