Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat mit Urteil vom vergangenen Dienstag entschieden, dass die langjährige Beobachtung des Rechtsanwalts und Publizisten Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig war. Es hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, gegen die der Geheimdienst geklagt hatte. Ich habe Rolf Gössner zufällig im Orwell-Jahr 1984 kennen gelernt. Er war damals bereits als Autor kritischer Artikel zur Polizeigewalt bekannt, hatte sich mit den Demonstrationen und polizeilichen Aktionen in Brokdorf und Wackersdorf auseinandergesetzt, arbeitete an der Universität Bremen und beriet die Bremische Grüne Landtagsfraktion – oder war es die Niedersächsische? Er kam zur Sitzung der neu gegründeten Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht der Grünen und unterschied sich in meiner Wahrnehmung, der ich als Jungdemokrat und linksliberaler zu den Grünen gekommen war, erfrischend von manchem Sponti-Heißsporn der Ökos durch seine sachliche, rechtstaatliche und liberale Argumentation. Wenn damals ein Spitzel des Verfassungsschutzes anwesend war, hat er wohl in seinen Bericht geschrieben, dass Gössner sich dadurch ganz besonders verstellt habe.
Wie ich darauf komme? Das ergibt sich aus einem in der Geschichte der Bundesrepubik Deutschland und ihres Grundgesetzes wohl einzigartigen Verfassungsskandal, der gestern durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW nach sage und schreibe achtunddreißig Jahren Überwachung und Bespitzelung, Diffamierung und Berufsschädigung vorläufig beendet wurde. Vorläufig, weil das OVG wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles auch für viele ähnlich gelagerte Fälle die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen hat.
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