Edit Policy: Artikel 17 im EU-Urheberrecht
Erst wurde vollmundig versprochen, dass Artikel 17 keine Uploadfilter zur Folge hätte. Dann gab man zu, dass es nicht ohne welche gehen würde. Sie kommen.
Im letzten Jahr führte die Verabschiedung der EU-Urheberrechtsrichtlinie zu Massenprotesten in Deutschland. Befürchtungen, dass sich der zentrale Artikel 17, der Onlineplattformen unmittelbar für die Urheberrechtsverletzungen Dritter verantwortlich macht, ohne den Einsatz verpflichtender Uploadfilter kaum wird umsetzen lassen, haben sich bislang bewahrheitet. Weiterlesen

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