Das Recht auf Datenschutz des Betroffenen endet mit seinem Tod. Das sagen übereinstimmend Bundesdatenschutzgesetz und die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, denn es handelt sich um ein Grundrecht, dessen Träger Verstorbene nicht sein können. Der selbsternannte GröAZ (Größter Aufklärer aller Zeiten) Erzbischof Woelki zu Köln hatte einen vermutlich pädophilen alten Freund, den im angeblich aufklärerischen Gutachten über sexualisierte Gewalt häufig genannten Pfarrer O. Wieso eigentlich O.? Der Mann ist gestorben, aber für ihn gelten immer noch Regeln, die die Grundrechte lebender Menschen schützen sollen – warum? Weiterlesen

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