Der Überfall Russlands auf die Ukraine hat eine Diskussion entfacht, ob und wie dagegen nicht nur militärisch, wirtschaftlich und diplomatisch, sondern auch (straf)rechtlich vorgegangen werden kann. Grundsätzlich müsste dies möglich sein, denn in den vergangenen Jahrzehnten hat sich ein Völkerstrafrecht entwickelt, das eine Strafverfolgung durch internationale und nationale Gerichte erlaubt. Als Ausgangspunkt wird das Internationale Militärtribunal in Nürnberg nach dem Zweiten Weltkrieg angesehen. Weitere Meilensteine waren die Prozesse nach dem Jugoslawienkrieg, 1993 in Den Haag; das Internationale Strafverfahren wegen Völkermord in Ruanda, 1994 in Arusha; und das Rote-Khmer-Tribunal wegen Verbrechen in Kambodscha, seit 2003 in Pnom Penh. Weiterlesen
Letzte Kommentare