„Wir werden die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um Guthaben auf verwaisten Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können.“ So steht es auf Seite 30 des Koalitionsvertrages der Ampelparteien. Einzelheiten zu den Fragen, um welchen Betrag es sich handeln könnte, wie die verwaisten Konten ermittelt werden sollen, welche Verwendungszwecke gemeint sind und welchen Einfluss der Staat nehmen will, findet man nicht. Weiterlesen

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