Russland hat die ukrainische Krim im März 2014 annektiert. Völkerrechtswidrig und bis heute von lediglich neun der übrigen 192 UNO-Staaten anerkannt. Folgerichtig verstoßen auch Russlands Anspruch auf die Seestraße von Kertsch oder gar das gesamte Asowsche Meer als eigenes Hoheitsgewässer und die Behinderung ukrainischer Schiffe gegen das Völkerrecht. Und auch gegen das bilaterale Abkommen zwischen Moskau und Kiew von 2014. Soweit die Fakten.
Die Festsetzung eines russischen Fischerbootes im März durch ukrainische Patrouillenboote im Frühjahr dieses Jahres war ebenfalls rechtswidrig, rechtfertigt aber keineswegs das Vorgehen Russlands. Weiterlesen

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