Wie die Bundeskanzlerin gestern der staunenden Öffentlichkeit um 12.30 und um 13.00 dem Parlament mitteilte, hat sie den Beschluss einer Zwangsfeierlichkeit von Gründonnerstag bis Ostermontag wieder einkassiert und die politische Verantwortung dafür übernommen. Das ist menschlich edel, aber bestätigt den Eindruck auf der ganzen Linie: Sie können es nicht – die Apparate der Regierenden. Dass das Feiertagsrecht Landesrecht ist, lernen Jurist*nnen im Grundkurs Staatsrecht. Weder Lehrer Kretschmann, noch Physikerin Merkel müssen das wissen. Aber ihre “rechte Hand” als Kanzleramtschef oder Staatskanzleichef*in muss es wissen. Und natürlich auch Malu Dreyer, die einst ein Jura-Prädikatsexamen abgeschlossen hat – und eigentlich auch Armin Laschet, obwohl der statt zweitem Jura-Staatsexamen lieber ein Volontariat absolviert hat. Weiterlesen

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