Vor vier Jahren hatte der Bundestag ein Problem. In seiner Geschäftsordnung hieß es, „Alterspräsident“, dessen Befugnis sich auf die Eröffnung der konstituierenden Sitzung beschränkt, sei das älteste Mitglied des Hauses. Weil das aber ein übel beleumdeter Abgeordneter der AfD war, wurde die Geschäftsordnung geändert. Alterspräsident ist nun „das am längsten dem Bundestag angehörende Mitglied“: Wolfgang Schäuble, der dann auch zum Bundestagspräsidenten gewählt wurde. Weiterlesen

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